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Frage von Hannes T. •

Frage an Christoph Strässer von Hannes T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Strässer,

nach der bereits beschlossenen "allgemeinen" Vorratsdatenspeicherung (VDS), d.h. der verdachtslosen Protokollierung des privaten Kommunikationsverhaltens aller deutschen Bürgerinnen und Bürger, scheint es nun Pläne für eine "spezielle" Vorratsdatenspeicherung zu geben. Diese würde es privaten Internet-Anbietern erlauben, verdachtslos das gesamte Surfverhalten der Internetnutzer zu protokollieren. Es würde dann nicht nur protokolliert, wann man mit welcher IP-Adresse im Netz ist (wie es die "allgemeine" VDS vorsieht), sondern auch, welche Seiten man aufruft und welche Daten (z.B. Suchwörter) man auf diesen eingibt. Diese Daten sollen außerdem ohne richterliche Anordnung weitergegeben werden können, z.B. an Polizei, Bundeskriminalamt sowie an die Unterhaltungsindustrie. Der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium wird demnächst im Bundestag beraten.

Bisher dürfen Internet-Anbieter (also z.B. Google, studiVZ etc.) solche intimen Daten nur speichern, wenn sie zur Abrechnung erforderlich sind. Dieser Schutz wäre mit dem neuen Gesetz beseitigt.

Mich würde Ihre Meinung zu diesem Gesetzentwurf interessieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Hannes Thiel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thiel,

vielen Dank für ihre Anfrage bezüglich des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes.

Die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) hat sich in den vergangenen Jahren sehr gewandelt: Sie ist mittlerweile Voraussetzung für das Funktionieren des Gemeinwesens. Ohne funktionierende IKT-Strukturen ist die Versorgung mit Energie oder Wasser gefährdet oder wichtige Infrastrukturen, wie die öffentlichen Verkehrsmittel. Angriffe auf diese Strukturen können unmittelbare Auswirkung auf Leben und Gesundheit vieler Menschen auslösen.

Der Schwerpunkt des Entwurfs ist die Novelle des BSI-Gesetzes: Das Gesetz zur Errichtung eines Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist seit 1990 im Wesentlichen unverändert und soll den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Denn die Bedeutung der Informationstechnologie hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt.

Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Befugnisse eingeräumt werden, technische Vorgaben für die Sicherung der Informationstechnik in der Bundesverwaltung zu machen. Innerhalb der Bundesverwaltung wird das BSI auf der neu geschaffenen Rechtsgrundlage überdies Maßnahmen umsetzen, um von Schadprogrammen ausgehende Gefahren für die Sicherheit der Kommunikationstechnik der Bundesbehörden abzuwehren.

Telemediendienstanbietern wird schließlich die Befugnis eingeräumt, Nutzungsdaten für Zwecke der Sicherheit ihrer technischen Einrichtungen zu erheben und zu verwenden. Anders als im Telekommunikationsrecht fehlte für Telemedienanbieter diesbezüglich bislang eine klare Regelung. Dabei nehmen Angriffe auf Telemedienangebote zu: Sei es, um personenbezogene Daten wie Bank- oder Zugangsdaten zu stehlen, um Internetangebote zu manipulieren und auf den PCs der Besucher dieser Seite heimlich Schadprogramme zu installieren oder um die Erreichbarkeit von Telemedienangeboten zu stören. Durch die Änderung des Telemediengesetzes soll auch für diese Fälle Rechtssicherheit geschaffen werden. Die strenge Zweckbindung der Daten nach dem Telemediengesetz bleibt dabei unangetastet. Eine Datenverarbeitung ist nur zulässig, soweit und so lange dies für die Absicherung der Technik tatsächlich erforderlich ist.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde an den Bundestag überwiesen (Drs. 16/11967 vom 16.02.2009). Bisher wurde der Gesetzentwurf noch an keine Ausschüsse zur Beratung weiterüberwiesen und vom Parlament beraten.

Ich bin mit Ihnen einer Meinung, dass es sich hier um ein Themengebiet handelt, dessen Ausarbeitung viel Sensibilität verlangt. Ich bedanke mich für Ihre Stellungnahme. Ich werde mich mit den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern in Verbindung setzten und Ihre Bedenken vortragen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es sich zu diesem Zeitpunkt lediglich um einen Gesetzentwurf handelt und Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu erwarten sind.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen gerne auch für ein persönliches Gespräch in Münster zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Strässer