(...) nein, ich glaube nicht, dass mit einem Verbot von Paintball zukünftige Amokläufe verhindert werden könnten. Darum ging es auch nicht. (...)
(...) die deutschen Internetprovider nehmen Webseiten mit strafbarem Inhalt in der Regel vom Netz, wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden. Ebenso - vermute ich - wird google verfahren: Wahrscheinlich hatten die Seiten, auf die nicht verwiesen wurde, rechtsradikale Inhalte. (...)
(...) Die Suchmaschine Google erläutert unter http://www.google.com/dmca.html#notification die Bedingungen für die Entfernung von Inhalten. Wie auch meine beiden Kollegen, die Ihre Frage bereits beantwortet haben, weiß ich nicht, welches die zuständige Stelle sein soll, von der das Unternehmen nach eigenen Angaben die Unrechtmäßigkeit der entsprechenden URL mitgeteilt bekommt. (...)
(...) Keine Ahnung, warum Google welche Seiten entfernt hat. Möglicherweise haben sie strafbaren Inhalt oder ein Betroffener hat die Entfernung beantragt oder erbeten. (...)
(...) Seiten mit verfassungswidrigem Inhalt, die sich bei deutschen oder europäischen Providern befinden, werden allerdings schon von den Providern selbst gesperrt. In der Regel beinhalten die Geschäftsbedingungen der Provider das Verbot verfassungswidriger Inhalte, verbunden mit der Erlaubnis, diese zu löschen. Die Provider werden von Jugendschutzbehörden, der Polizei, dem Netzwerk „Inhope“, aber auch dem Zentralrat der Juden auf illegale Inhalte aufmerksam gemacht. (...)
(...) Mit einer ´Sperrung´ dieser Inhalte im Netz hat dies nichts zu tun. Ob Google eine Treffermeldung anzeigt oder nicht, der Inhalt bleibt im Internet verfügbar - was bei strafbaren Inhalten zu bedauern ist. (...)