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Frage von Stefan S. •

Frage an Brigitte Zypries von Stefan S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

Ich habe eine spezielle Frage zum Thema "Internetfilter" und Zensur.

Ich suchte neulich im Internet nach Informationen für den Geschichtsunterricht. In die Suchmaschine "google" gab ich die Begriffe "Holocaust" und "Zeugen" ein. Schon auf der zweiten Seite steht ganz unten folgender Hinweis:

"Aus Rechtsgründen hat Google 3 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt."

Selbiger Hinweis war auf allen folgenden Seiten der Suchmaschine zu finden. Insgesamt müssen es schätzungsweise meherere hundert Suchergebnisse sein, die google aus "Rechtsgründen" nicht anzeigt. Über einen nebenstehenden Link kann man nähere Informationen zu diesen "Rechtsgründen" erfahren. Dort ist zu lesen:

"Ihre Suche hatte in den Suchergebnissen einen Treffer generiert, den wir Ihnen nicht anzeigen, da uns von einer zuständigen Stelle in Deutschland mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL unrechtmäßig ist."

Nun handelt es sich bei den Suchergebnissen für "Holocaust" und "Zeugen" wohl kaum um konderpornographische Inhalte, sondern wohl um Inhalte zum gesuchten Thema.

Meine Fragen an Sie sind nun:

Warum werden dem deutschen Bürger Internetseiten mit Informationen zu diesem Thema vorenthalten und durch die Standardsuchmaschine google gefiltert und zensiert?

Welche "zuständige Stelle" in Deutschland teilt der Suchmaschine google mit, welche Internetseiten unrechtmäßig seien?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Siebert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Siebert,

die deutschen Internetprovider nehmen Webseiten mit strafbarem Inhalt in der Regel vom Netz, wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden. Ebenso - vermute ich - wird google verfahren: Wahrscheinlich hatten die Seiten, auf die nicht verwiesen wurde, rechtsradikale Inhalte. Aber bitte erkundigen Sie sich auch direkt bei google.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries