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Frage von Stefan S. •

Frage an Sebastian Edathy von Stefan S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

Ich habe eine spezielle Frage zum Thema "Internetfilter" und Zensur.

Ich suchte neulich im Internet nach Informationen für den Geschichtsunterricht. In die Suchmaschine "google" gab ich die Begriffe "Holocaust" und "Zeugen" ein. Schon auf der zweiten Seite steht ganz unten folgender Hinweis:

"Aus Rechtsgründen hat Google 3 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt."

Selbiger Hinweis war auf allen folgenden Seiten der Suchmaschine zu finden. Insgesamt müssen es schätzungsweise meherere hundert Suchergebnisse sein, die google aus "Rechtsgründen" nicht anzeigt. Über einen nebenstehenden Link kann man nähere Informationen zu diesen "Rechtsgründen" erfahren. Dort ist zu lesen:

"Ihre Suche hatte in den Suchergebnissen einen Treffer generiert, den wir Ihnen nicht anzeigen, da uns von einer zuständigen Stelle in Deutschland mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL unrechtmäßig ist."

Nun handelt es sich bei den Suchergebnissen für "Holocaust" und "Zeugen" wohl kaum um konderpornographische Inhalte, sondern wohl um Inhalte zum gesuchten Thema.

Meine Fragen an Sie sind nun:

Warum werden dem deutschen Bürger Internetseiten mit Informationen zu diesem Thema vorenthalten und durch die Standardsuchmaschine google gefiltert und zensiert?

Welche "zuständige Stelle" in Deutschland teilt der Suchmaschine google mit, welche Internetseiten unrechtmäßig seien?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Siebert

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Antwort von
SPD

Berlin, 12. Mai 2009

Sehr geehrter Herr Siebert,

vielen Dank für Ihre Fragen zur der Internetsuchmaschine „Google“ vom 8. Mai 2009.

Ich habe festgestellt, dass Sie die selbe Frage am selben Tag auch den Abgeordneten des Deutschen Bundestages Hans-Christian Ströbele und Dr. Hans-Peter Uhl gestellt haben. Da ich solche „Rundfragen“ für die Akzeptanz dieses Forums als nachteilig erachte und dies zudem dem Moderationscodex von www.abgeordnetenwatch.de widerspricht, möchte ich Ihnen nur kurz antworten.

Die Suchmaschine Google erläutert unter http://www.google.com/dmca.html#notification die Bedingungen für die Entfernung von Inhalten. Wie auch meine beiden Kollegen, die Ihre Frage bereits beantwortet haben, weiß ich nicht, welches die zuständige Stelle sein soll, von der das Unternehmen nach eigenen Angaben die Unrechtmäßigkeit der entsprechenden URL mitgeteilt bekommt.

Da es sich bei Google um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handelt, sollten Sie dort nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB