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Frage von Stefan S. •

Frage an Claudia Roth von Stefan S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Roth,

Ich habe eine spezielle Frage zum Thema "Internetfilter" und Zensur.

Ich suchte neulich im Internet nach Informationen für den Geschichtsunterricht. In die Suchmaschine "google" gab ich die Begriffe "Holocaust" und "Zeugen" ein. Schon auf der zweiten Seite steht ganz unten folgender Hinweis:

"Aus Rechtsgründen hat Google 3 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt."

Selbiger Hinweis war auf allen folgenden Seiten der Suchmaschine zu finden. Insgesamt müssen es schätzungsweise meherere hundert Suchergebnisse sein, die google aus "Rechtsgründen" nicht anzeigt. Über einen nebenstehenden Link kann man nähere Informationen zu diesen "Rechtsgründen" erfahren. Dort ist zu lesen:

"Ihre Suche hatte in den Suchergebnissen einen Treffer generiert, den wir Ihnen nicht anzeigen, da uns von einer zuständigen Stelle in Deutschland mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL unrechtmäßig ist."

Nun handelt es sich bei den Suchergebnissen für "Holocaust" und "Zeugen" wohl kaum um konderpornographische Inhalte, sondern wohl um Inhalte zum gesuchten Thema.

Meine Fragen an Sie sind nun:

Warum werden dem deutschen Bürger Internetseiten mit Informationen zu diesem Thema vorenthalten und durch die Standardsuchmaschine google gefiltert und zensiert?

Welche "zuständige Stelle" in Deutschland teilt der Suchmaschine google mit, welche Internetseiten unrechtmäßig seien?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Siebert

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Sehr geehrter Herr Siebert,

Google ist ein privates Unternehmen, das nicht alles zur Verfügung stellen muss, was im Netz zu finden ist. In seinen Nutzungsbedingungen weist Google darauf hin, dass es „Inhalte entfernen oder nicht anzeigen (kann), wenn die Inhalte rechtswidrig sind oder die Inhalte gegen die Verhaltensrichtlinien von Google für den jeweiligen Dienst verstoßen oder Google jeweils berechtigterweise hiervon ausgehen durfte.“ Aus Gründen des Jugendschutzes hat Google einen Filter aktiviert, den die Nutzer bei Bedarf ausschalten können und entsprechend mehr Ergebnisse erhalten.

Verfassungswidrige Seiten können durch Gerichtsbeschlüsse gesperrt werden. Seiten mit verfassungswidrigem Inhalt, die sich bei deutschen oder europäischen Providern befinden, werden allerdings schon von den Providern selbst gesperrt. In der Regel beinhalten die Geschäftsbedingungen der Provider das Verbot verfassungswidriger Inhalte, verbunden mit der Erlaubnis, diese zu löschen. Die Provider werden von Jugendschutzbehörden, der Polizei, dem Netzwerk „Inhope“, aber auch dem Zentralrat der Juden auf illegale Inhalte aufmerksam gemacht. Eine beliebige und unbegründete Sperrung missliebiger Seiten halten wir für äußerst bedenklich.

Bezüglich der Filtermöglichkeiten und der Verhaltensrichtlinien von Google bitten wir Sie, direkt mit Google in Kontakt zu treten.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Roth

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