Änderung des Stammzellgesetzes

Mit 346 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Änderung des Stammzellgesetzes zugestimmt. Die große Mehrheit der SPD- und FDP-Parlamentarier stimmte dafür, die Union sowie die Linksfraktion votierten mehrheitlich knapp, die Grünen fast geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
346
Dagegen gestimmt
227
Enthalten
6
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Frank HofmannFrank HofmannSPD251 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterDIE GRÜNEN223 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Inge HögerInge HögerDIE LINKE134 - Herford - Minden Lübbecke II Dagegen gestimmt
Portrait von Bärbel HöhnBärbel HöhnDIE GRÜNEN118 - Oberhausen - Wesel III Dagegen gestimmt
Portrait von Barbara HöllBarbara HöllDIE LINKE153 - Leipzig I Nicht beteiligt
Portrait von Franz-Josef HolzenkampFranz-Josef HolzenkampCDU/CSU33 - Cloppenburg - Vechta Dagegen gestimmt
Portrait von Birgit HomburgerBirgit HomburgerFDP288 - Konstanz Dafür gestimmt
Portrait von Thilo HoppeThilo HoppeDIE GRÜNEN25 - Aurich - Emden Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim HörsterJoachim HörsterCDU/CSU206 - Montabaur Dagegen gestimmt
Portrait von Eike HovermannEike HovermannSPD147 - Soest Dagegen gestimmt
Portrait von Werner HoyerWerner HoyerFDP95 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Anette HübingerAnette HübingerCDU/CSU296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Klaas HübnerKlaas HübnerSPD72 - Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis Dafür gestimmt
Portrait von Christel HummeChristel HummeSPD140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Hubert HüppeHubert HüppeCDU/CSU145 - Unna I Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar IbrüggerLothar IbrüggerSPD135 - Minden - Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Brunhilde IrberBrunhilde IrberSPD228 - Deggendorf Nicht beteiligt
Portrait von Susanne Jaffke-WittSusanne Jaffke-WittCDU/CSU18 - Neubrandenburg - Mecklenburg-Strelitz - Uecker-Randow Dafür gestimmt
Portrait von Dieter Peter JahrDieter Peter JahrCDU/CSU163 - Döbeln - Mittweida - Meißen II Dafür gestimmt
Portrait von Ulla JelpkeUlla JelpkeDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Lukrezia Luise JochimsenLukrezia Luise JochimsenDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Heinrich JordanHans-Heinrich JordanCDU/CSU66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Franz-Josef JungFranz-Josef JungCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Johannes JungJohannes JungSPD272 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Andreas JungAndreas JungCDU/CSU288 - Konstanz Dagegen gestimmt

Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die unter hohen Auflagen stehende Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Dasselbe gilt für internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002. Mit dem "Gesetzentwurf 16/7981 (Stichtag verschieben)" vom 11. April 2008 wurde ein Kompromiss auf die offene Frage zum weiteren Umgang der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland gefunden. Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes am 25. April 2002 erlaubte erstmals unter strengen Voraussetzungen die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland, sofern sie in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Eine Anpassung der Stichtagsregelung auf ein Datum der jüngsten Vergangenheit wurde seitens der Antragsteller für notwendig erachtet, da die Zahl der vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Zelllinien stark rückläufig sei. Dies hätte eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung zur Folge. Zudem seien die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen lediglich unter "suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden", was den wissenschaftlichen Nutzen in Frage stelle. Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen bleiben in Deutschland ohne Genehmigung weiterhin, sowie die Herstellung generell strafbar. Die Debatte um embryonale Stammzellforschung wurde im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert, da sie aus der Sicht mehrerer Abgeordneter viele ethische und moralische Fragen aufwerfe, die nur das individuelle Gewissen beantworten könne. Daher gab es zu dieser Abstimmung parteiübergreifend keinen Fraktionszwang. Zuvor waren der Gesetzentwurf 16/7982 (Stammzellforschung liberalisieren, zum Abstimmungsverhalten), sowie der Gesetzentwurf 16/7983 (Stammzellforschung verbieten, zum Abstimmungsverhalten) mehrheitlich abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf 16/7984 (Straffreiheit für Forscher) und der Antrag 16/7985 (Stichtag beibehalten) wurden nach der erfolgreichen Annahme des Gesetzentwurfs 16/7981 (Stichtag verschieben) nicht mehr zur namentlichen Abstimmung gegeben.