Änderung des Stammzellgesetzes

Mit 346 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Änderung des Stammzellgesetzes zugestimmt. Die große Mehrheit der SPD- und FDP-Parlamentarier stimmte dafür, die Union sowie die Linksfraktion votierten mehrheitlich knapp, die Grünen fast geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
346
Dagegen gestimmt
227
Enthalten
6
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ina LenkeIna LenkeFDP35 - Rotenburg - Verden Dafür gestimmt
Michael LeutertMichael LeutertDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-SchnarrenbergerFDP225 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Ingbert LiebingIngbert LiebingCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Michael LinkMichael LinkFDP268 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Eduard LintnerEduard LintnerCDU/CSU249 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Klaus W. LippoldKlaus W. LippoldCDU/CSU186 - Offenbach Nicht beteiligt
Portrait von Patricia LipsPatricia LipsCDU/CSU188 - Odenwald Dagegen gestimmt
Portrait von Markus LöningMarkus LöningFDP80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Helga LopezHelga LopezSPD174 - Lahn-Dill Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele Lösekrug-MöllerGabriele Lösekrug-MöllerSPD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Ulla LötzerUlla LötzerDIE LINKE102 - Leverkusen - Köln IV Dagegen gestimmt
Portrait von Gesine LötzschGesine LötzschDIE LINKE87 - Berlin-Lichtenberg-Hohenschönhausen Dafür gestimmt
Portrait von Daniela LudwigDaniela LudwigCDU/CSU224 - Rosenheim Dagegen gestimmt
Portrait von Anna LührmannAnna LührmannDIE GRÜNEN182 - Main-Taunus Dagegen gestimmt
Portrait von Michael LutherMichael LutherCDU/CSU167 - Zwickauer Land - Zwickau Dagegen gestimmt
Portrait von Nicole MaischNicole MaischDIE GRÜNEN169 - Waldeck Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk ManzewskiDirk ManzewskiSPD17 - Bad Doberan - Güstrow - Müritz Enthalten
Portrait von Lothar MarkLothar MarkSPD276 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Caren MarksCaren MarksSPD43 - Hannover - Land I Dafür gestimmt
Portrait von Katja MastKatja MastSPD280 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Hilde MattheisHilde MattheisSPD292 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich MaurerUlrich MaurerDIE LINKE260 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan MayerStephan MayerCDU/CSU214 - Altötting Dafür gestimmt
Portrait von Markus MeckelMarkus MeckelSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt

Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die unter hohen Auflagen stehende Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Dasselbe gilt für internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002. Mit dem "Gesetzentwurf 16/7981 (Stichtag verschieben)" vom 11. April 2008 wurde ein Kompromiss auf die offene Frage zum weiteren Umgang der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland gefunden. Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes am 25. April 2002 erlaubte erstmals unter strengen Voraussetzungen die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland, sofern sie in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Eine Anpassung der Stichtagsregelung auf ein Datum der jüngsten Vergangenheit wurde seitens der Antragsteller für notwendig erachtet, da die Zahl der vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Zelllinien stark rückläufig sei. Dies hätte eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung zur Folge. Zudem seien die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen lediglich unter "suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden", was den wissenschaftlichen Nutzen in Frage stelle. Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen bleiben in Deutschland ohne Genehmigung weiterhin, sowie die Herstellung generell strafbar. Die Debatte um embryonale Stammzellforschung wurde im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert, da sie aus der Sicht mehrerer Abgeordneter viele ethische und moralische Fragen aufwerfe, die nur das individuelle Gewissen beantworten könne. Daher gab es zu dieser Abstimmung parteiübergreifend keinen Fraktionszwang. Zuvor waren der Gesetzentwurf 16/7982 (Stammzellforschung liberalisieren, zum Abstimmungsverhalten), sowie der Gesetzentwurf 16/7983 (Stammzellforschung verbieten, zum Abstimmungsverhalten) mehrheitlich abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf 16/7984 (Straffreiheit für Forscher) und der Antrag 16/7985 (Stichtag beibehalten) wurden nach der erfolgreichen Annahme des Gesetzentwurfs 16/7981 (Stichtag verschieben) nicht mehr zur namentlichen Abstimmung gegeben.