Änderung des Stammzellgesetzes

Mit 346 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Änderung des Stammzellgesetzes zugestimmt. Die große Mehrheit der SPD- und FDP-Parlamentarier stimmte dafür, die Union sowie die Linksfraktion votierten mehrheitlich knapp, die Grünen fast geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
346
Dagegen gestimmt
227
Enthalten
6
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Reinhold HemkerReinhold HemkerSPD129 - Steinfurt III Dagegen gestimmt
Portrait von Rolf HempelmannRolf HempelmannSPD120 - Essen II Dafür gestimmt
Portrait von Barbara HendricksBarbara HendricksSPD113 - Kleve Dafür gestimmt
Portrait von Michael HennrichMichael HennrichCDU/CSU263 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HerlitziusBettina HerlitziusDIE GRÜNEN89 - Kreis Aachen Dagegen gestimmt
Portrait von Winfried HermannWinfried HermannDIE GRÜNEN291 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen HerrmannJürgen HerrmannCDU/CSU137 - Höxter - Lippe II Dagegen gestimmt
Portrait von Gustav HerzogGustav HerzogSPD211 - Kaiserslautern Dagegen gestimmt
Portrait von Petra HeßPetra HeßSPD193 - Gotha - Ilm-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Peter HettlichPeter HettlichDIE GRÜNEN163 - Döbeln - Mittweida - Meißen II Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd HeynemannBernd HeynemannCDU/CSU69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Kurt HillHans-Kurt HillDIE LINKE Dagegen gestimmt
Gabriele Hiller-OhmGabriele Hiller-OhmSPD11 - Lübeck Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan HilsbergStephan HilsbergSPD65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dagegen gestimmt
Portrait von Ernst HinskenErnst HinskenCDU/CSU232 - Straubing Dagegen gestimmt
Portrait von Peter HintzePeter HintzeCDU/CSU103 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Priska HinzPriska HinzDIE GRÜNEN174 - Lahn-Dill Dagegen gestimmt
Portrait von Petra HinzPetra HinzSPD121 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Nele HirschNele HirschDIE LINKE193 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Robert HochbaumRobert HochbaumCDU/CSU168 - Vogtland - Plauen Dafür gestimmt
Portrait von Klaus HofbauerKlaus HofbauerCDU/CSU235 - Schwandorf Dagegen gestimmt
Portrait von Gerd HöferGerd HöferSPD172 - Schwalm-Eder Dagegen gestimmt
Portrait von Elke HoffElke HoffFDP199 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Iris HoffmannIris HoffmannSPD12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike Höfken-DeipenbrockUlrike Höfken-DeipenbrockDIE GRÜNEN204 - Bitburg Dagegen gestimmt

Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die unter hohen Auflagen stehende Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Dasselbe gilt für internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002. Mit dem "Gesetzentwurf 16/7981 (Stichtag verschieben)" vom 11. April 2008 wurde ein Kompromiss auf die offene Frage zum weiteren Umgang der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland gefunden. Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes am 25. April 2002 erlaubte erstmals unter strengen Voraussetzungen die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland, sofern sie in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Eine Anpassung der Stichtagsregelung auf ein Datum der jüngsten Vergangenheit wurde seitens der Antragsteller für notwendig erachtet, da die Zahl der vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Zelllinien stark rückläufig sei. Dies hätte eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung zur Folge. Zudem seien die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen lediglich unter "suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden", was den wissenschaftlichen Nutzen in Frage stelle. Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen bleiben in Deutschland ohne Genehmigung weiterhin, sowie die Herstellung generell strafbar. Die Debatte um embryonale Stammzellforschung wurde im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert, da sie aus der Sicht mehrerer Abgeordneter viele ethische und moralische Fragen aufwerfe, die nur das individuelle Gewissen beantworten könne. Daher gab es zu dieser Abstimmung parteiübergreifend keinen Fraktionszwang. Zuvor waren der Gesetzentwurf 16/7982 (Stammzellforschung liberalisieren, zum Abstimmungsverhalten), sowie der Gesetzentwurf 16/7983 (Stammzellforschung verbieten, zum Abstimmungsverhalten) mehrheitlich abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf 16/7984 (Straffreiheit für Forscher) und der Antrag 16/7985 (Stichtag beibehalten) wurden nach der erfolgreichen Annahme des Gesetzentwurfs 16/7981 (Stichtag verschieben) nicht mehr zur namentlichen Abstimmung gegeben.