Änderung des Stammzellgesetzes

Mit 346 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Änderung des Stammzellgesetzes zugestimmt. Die große Mehrheit der SPD- und FDP-Parlamentarier stimmte dafür, die Union sowie die Linksfraktion votierten mehrheitlich knapp, die Grünen fast geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
346
Dagegen gestimmt
227
Enthalten
6
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Dirk FischerDirk FischerCDU/CSU22 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike FlachUlrike FlachFDP119 - Mülheim - Essen I Dafür gestimmt
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU47 - Hannover - Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus-Peter FlosbachKlaus-Peter FlosbachCDU/CSU100 - Oberbergischer Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Gabriele FograscherGabriele FograscherSPD255 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Portrait von Rainer FornahlRainer FornahlSPD153 - Leipzig I Dafür gestimmt
Portrait von Herbert FrankenhauserHerbert FrankenhauserCDU/CSU220 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele FrechenGabriele FrechenSPD92 - Erftkreis I Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar FreitagDagmar FreitagSPD151 - Märkischer Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Otto FrickeOtto FrickeFDP111 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Portrait von Paul Klemens FriedhoffPaul Klemens FriedhoffFDP113 - Kleve Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Peter FriedrichHans-Peter FriedrichCDU/CSU240 - Hof Dagegen gestimmt
Portrait von Peter FriedrichPeter FriedrichSPD288 - Konstanz Dafür gestimmt
Portrait von Horst FriedrichHorst FriedrichFDP238 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Erich Georg FritzErich Georg FritzCDU/CSU144 - Dortmund II Dagegen gestimmt
Portrait von Jochen Konrad FrommeJochen Konrad FrommeCDU/CSU49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Michael FuchsMichael FuchsCDU/CSU201 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Joachim FuchtelHans-Joachim FuchtelCDU/CSU281 - Calw Dagegen gestimmt
Portrait von Sigmar GabrielSigmar GabrielSPD49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Nicht beteiligt
Portrait von Peter GauweilerPeter GauweilerCDU/CSU221 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen GehbJürgen GehbCDU/CSU170 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang Gehrcke-ReymannWolfgang Gehrcke-ReymannDIE LINKE184 - Frankfurt am Main II Dagegen gestimmt
Porträtfoto von Kai Gehring MdBKai GehringDIE GRÜNEN121 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert GeisNorbert GeisCDU/CSU248 - Aschaffenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Edmund GeisenEdmund GeisenFDP Dagegen gestimmt

Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die unter hohen Auflagen stehende Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Dasselbe gilt für internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002. Mit dem "Gesetzentwurf 16/7981 (Stichtag verschieben)" vom 11. April 2008 wurde ein Kompromiss auf die offene Frage zum weiteren Umgang der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland gefunden. Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes am 25. April 2002 erlaubte erstmals unter strengen Voraussetzungen die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland, sofern sie in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Eine Anpassung der Stichtagsregelung auf ein Datum der jüngsten Vergangenheit wurde seitens der Antragsteller für notwendig erachtet, da die Zahl der vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Zelllinien stark rückläufig sei. Dies hätte eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung zur Folge. Zudem seien die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen lediglich unter "suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden", was den wissenschaftlichen Nutzen in Frage stelle. Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen bleiben in Deutschland ohne Genehmigung weiterhin, sowie die Herstellung generell strafbar. Die Debatte um embryonale Stammzellforschung wurde im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert, da sie aus der Sicht mehrerer Abgeordneter viele ethische und moralische Fragen aufwerfe, die nur das individuelle Gewissen beantworten könne. Daher gab es zu dieser Abstimmung parteiübergreifend keinen Fraktionszwang. Zuvor waren der Gesetzentwurf 16/7982 (Stammzellforschung liberalisieren, zum Abstimmungsverhalten), sowie der Gesetzentwurf 16/7983 (Stammzellforschung verbieten, zum Abstimmungsverhalten) mehrheitlich abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf 16/7984 (Straffreiheit für Forscher) und der Antrag 16/7985 (Stichtag beibehalten) wurden nach der erfolgreichen Annahme des Gesetzentwurfs 16/7981 (Stichtag verschieben) nicht mehr zur namentlichen Abstimmung gegeben.