Änderung des Stammzellgesetzes

Mit 346 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Änderung des Stammzellgesetzes zugestimmt. Die große Mehrheit der SPD- und FDP-Parlamentarier stimmte dafür, die Union sowie die Linksfraktion votierten mehrheitlich knapp, die Grünen fast geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
346
Dagegen gestimmt
227
Enthalten
6
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hermann KuesHermann KuesCDU/CSU32 - Mittelems Dagegen gestimmt
Portrait von Fritz KuhnFritz KuhnDIE GRÜNEN275 - Heidelberg-Weinheim Dagegen gestimmt
Portrait von Helga Kühn-MengelHelga Kühn-MengelSPD93 - Euskirchen - Erftkreis II Nicht beteiligt
Portrait von Ute KumpfUte KumpfSPD260 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin KunertKatrin KunertDIE LINKE66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Markus KurthMarkus KurthDIE GRÜNEN143 - Dortmund I Dagegen gestimmt
Portrait von Undine KurthUndine KurthDIE GRÜNEN68 - Harz Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe KüsterUwe KüsterSPD69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Oskar LafontaineOskar LafontaineDIE LINKE296 - Saarbrücken Nicht beteiligt
Portrait von Christine LambrechtChristine LambrechtSPD189 - Bergstraße Dagegen gestimmt
Portrait von Karl A. LamersKarl A. LamersCDU/CSU275 - Heidelberg-Weinheim Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas LämmelAndreas LämmelCDU/CSU160 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Norbert LammertNorbert LammertCDU/CSU141 - Bochum I Dagegen gestimmt
Portrait von Helmut LampHelmut LampCDU/CSU6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Katharina LandgrafKatharina LandgrafCDU/CSU155 - Leipziger Land - Muldentalkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Heinz LanfermannHeinz LanfermannFDP61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Christian LangeChristian LangeSPD270 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait von Sibylle LaurischkSibylle LaurischkFDP285 - Offenburg Nicht beteiligt
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD102 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Portrait von Monika LazarMonika LazarDIE GRÜNEN154 - Leipzig II Dagegen gestimmt
Portrait von Max LehmerMax LehmerCDU/CSU215 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Waltraud LehnWaltraud LehnSPD123 - Recklinghausen II Dafür gestimmt
Portrait von Paul LehriederPaul LehriederCDU/CSU252 - Würzburg Dagegen gestimmt
Portrait von Harald LeibrechtHarald LeibrechtFDP267 - Neckar-Zaber Dafür gestimmt

Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die unter hohen Auflagen stehende Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Dasselbe gilt für internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002. Mit dem "Gesetzentwurf 16/7981 (Stichtag verschieben)" vom 11. April 2008 wurde ein Kompromiss auf die offene Frage zum weiteren Umgang der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland gefunden. Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes am 25. April 2002 erlaubte erstmals unter strengen Voraussetzungen die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland, sofern sie in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Eine Anpassung der Stichtagsregelung auf ein Datum der jüngsten Vergangenheit wurde seitens der Antragsteller für notwendig erachtet, da die Zahl der vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Zelllinien stark rückläufig sei. Dies hätte eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung zur Folge. Zudem seien die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen lediglich unter "suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden", was den wissenschaftlichen Nutzen in Frage stelle. Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen bleiben in Deutschland ohne Genehmigung weiterhin, sowie die Herstellung generell strafbar. Die Debatte um embryonale Stammzellforschung wurde im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert, da sie aus der Sicht mehrerer Abgeordneter viele ethische und moralische Fragen aufwerfe, die nur das individuelle Gewissen beantworten könne. Daher gab es zu dieser Abstimmung parteiübergreifend keinen Fraktionszwang. Zuvor waren der Gesetzentwurf 16/7982 (Stammzellforschung liberalisieren, zum Abstimmungsverhalten), sowie der Gesetzentwurf 16/7983 (Stammzellforschung verbieten, zum Abstimmungsverhalten) mehrheitlich abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf 16/7984 (Straffreiheit für Forscher) und der Antrag 16/7985 (Stichtag beibehalten) wurden nach der erfolgreichen Annahme des Gesetzentwurfs 16/7981 (Stichtag verschieben) nicht mehr zur namentlichen Abstimmung gegeben.