(...) Entscheidend ist aber die Einzelfallprüfung. Die grundsätzliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch das von Ihnen vorgeschlagene Prinzip „Wer zuerst kommt, demonstriert zuerst (und alleinig)“ entspricht jedoch nicht den Vorgaben der Verfassung. (...)
(...) Nachdem am Klinikum München rechts der Isar erste Hinweise bekannt wurden, dass mutmaßlich bei einzelnen Berichten über stattgefundene Operationen nicht alle dortigen Angaben inhaltlich zutreffend waren, hat sich die Klinikumsleitung umgehend dieser Thematik angenommen und interne Nachforschungen eingeleitet. Die zügige und lückenlose Aufklärung hat dabei oberste Priorität. (...)
(...) Wenn ich Sie richtig verstehe, sind Sie mit einer angedachten Kündigungsmöglichkeit alter Verträge durch die Bausparkassen nicht einverstanden. (...)
(...) Laut Verfassungsgericht gehört das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu den "unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Diese grundlegende Bedeutung des Freiheitsrechts ist vom Gesetzgeber beim Erlaß grundrechtsbeschränkender Vorschriften sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch Behörden und Gerichte zu beachten." (...)
(...) Über die aktuellen Sitzungen des UA Modellbau können Sie sich unter https://uamodellbau.wordpress.com auf unserem GRÜNEN Blog informieren. Wir veröffentlichen dort selbstverständlich auch alle Termine der einzelnen Zeugenvernehmungen - sobald diese feststehen. (...)