Frage an Anton Kreitmair von Iris K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Kreitmair,
Wie stehen Sie zu den Überlegungen, das Bauspargesetz zu ändern?
Ich halte es für einen großen Fehler und bin der Meinung dass dies sozial ungerecht ist (denn es trifft genau die kleinen Leute, die mal einen Vertrag abgeschlossen haben, aber bis jetzt noch nicht das Geld hatten, die Träume vom eigenen Heim - gerade hier in Oberbayern zu verwirklichen!!!). Darüber hinaus halte ich es für nicht notwendig und es würde meiner Meinung nach auch zu Unverständnis bei weiten Teilen der Bevölkerung führen.
Ich bitte Sie dringend, sich gegen diese Veränderung stark zu machen.
Wie sollen 1,7 Prozent der Kunden das "Kollektiv" gefährden können (vgl. Argumentation der Verbraucherzentrale in diesem Zusammenhang).
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören. Im voraus vielen Dank für Ihr Interesse!
Mit freundlichen Grüßen, Iris Krämer
Sehr geehrte Frau Krämer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bausparkassengesetz wurde zuletzt im Herbst 2013 angepasst. Da es sich um ein bundesweites Gesetz handelt, ist dafür der Deutsche Bundestag zuständig.
Wenn ich Sie richtig verstehe, sind Sie mit einer angedachten Kündigungsmöglichkeit alter Verträge durch die Bausparkassen nicht einverstanden.
Ich teile Ihre Meinung, dass alte Verträge, in welchen jetzt angedachte Kündigungsmöglichkeiten vertraglich nicht vereinbart wurden, einen Bestandsschutz haben sollen.
Freundliche Grüße
Anton Kreitmair