
Die Verhandlungen in diesem gemeinsamen Gremium des Deutschen Bundestages und des Bundesrates sind noch nicht abgeschlossen. Da die genaue Ausgestaltung des Gesetzes derzeit noch nicht absehbar ist, werden insoweit keine konkreten Umsetzungsschritte geplant und das weitere Verfahren zunächst abgewartet.

Aufgrund der Vorkommnisse der letzten Woche halte ich einen zeitnahen Abschluss des Verfahrens für eher unwahrscheinlich. Eine zeitnahe Umsetzung in Baden-Württemberg erwarte ich daher ebenfalls nicht.
Aus diesem Grunde ist das Gesetz auch noch nicht beschlossen, sondern Beratungsgegenstand im Vermittlungsausschuss. Dieser hat zuletzt im Juni 2024 die Beratungen vertagt.

Es sollte nur noch eine begrenzte Menge pro Kunde verkauft werden dürfen um Monohecken zu vermeiden, generelles Verkaufsverbot halte ich für zu übertrieben.

Bezüglich der Frage, ob der Vermittlungsausschuss durch den Bundesrat anzurufen ist, hat sich Baden-Württemberg enthalten.

Dieses Gesetz ist meiner Meinung nach ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Rechte von transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen. Es baut auf dem Grundsatz auf, dass die Würde und Selbstbestimmung jedes Menschen unantastbar sind.