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Martina Braun
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Frage von Rolf L. •

Wie ist Ihre Einstellung zum Selbstbestimmungsgesetz

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Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Selbstbestimmungsgesetz. Dieses Gesetz ist meiner Meinung nach ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Rechte von transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen. Es baut auf dem Grundsatz auf, dass die Würde und Selbstbestimmung jedes Menschen unantastbar sind. Dieser Wert ist in unserem Grundgesetz verankert, und nur wenn wir diesen Respekt auch gesetzlich verankern, wird unsere Gesellschaft ihrem Anspruch gerecht, offen und inklusiv zu sein.

Das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 verlangte von transgeschlechtlichen Menschen, auf eigene Kosten zwei Gutachten mit entwürdigenden und intimen Befragungen erstellen zu lassen, bevor ein Gericht dann entschied, ob sie ihren Geschlechtseintrag ändern durften. Dieses Verfahren ist nicht nur veraltet, sondern verletzt auch grundlegende Menschenrechte. Ähnlich wie schon andere Länder, wie etwa Schweden, Dänemark oder Belgien, wollten wir diese Hürden endlich abschaffen.

Das Selbstbestimmungsgesetz hat diesen Zwang zur Begutachtung beendet und ermöglicht ein unkompliziertes, auf Eigenverantwortung basierendes Verfahren. Menschen sollen frei und ohne Fremdbestimmung über ihre Geschlechtsidentität entscheiden können. Der Staat hat die Pflicht, das zu respektieren.

Indem wir die rechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Identität als eine Frage der Selbstbestimmung festlegen – ohne, dass sie sich hierfür rechtfertigen müssen, schaffen wir Raum für alle Menschen, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten. Das ist die Grundlage einer Gesellschaft, die Vielfalt achtet und fördert.

Schönen Gruß von Martina Braun

 

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