Wie hat Baden-Württemberg im Bundesrat beim Selbstbestimmungsgesetz abgestimmt?
Sehr geehrter Herr L.,
das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SelbstbestimmungsG) stand auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 17. Mai 2024. Bezüglich der Frage, ob der Vermittlungsausschuss durch den Bundesrat anzurufen ist, hat sich Baden-Württemberg enthalten. Innerhalb der Landesregierung bestanden insoweit unterschiedliche Einschätzungen über den Bedarf, weitere Verbesserungen an dem Gesetz vorzunehmen. Im Ergebnis hat der Bundesrat beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.
Begleitend zu dem Gesetz stand auch eine Entschließung zur Abstimmung, durch welche die Bundesregierung gebeten wurde, zu prüfen, inwieweit ein bundeseinheitliches, datenschutzkonformes und diskriminierungsfreies Datenmanagement gewährleistet werden kann, welches gleichermaßen den berechtigten Interessen der Sicherheitsbehörden an der Identifikation einer Person sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Recht auf Schutz vor Diskriminierung gerecht wird. Mit der Zustimmung des Landes Baden-Württemberg wurde diese Entschließung vom Bundesrat beschlossen.
Der gesamten Beschluss des Bundesrates ist unter http://bundesrat.bund.testa-de.net/dokumente/parlamentsdienst/drucksachen%202024/0195-24B.pdf abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Gentges MdL