Hallo Herr Hagel! Was ist in Baden-Württemberg geplant, um das vom Bundestagtag 2023 beschlossene DokHVG möglichst optimal schnell umzusetzen?
Sehr geehrter Herr E.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Das Gesetz zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung ist nicht nur in Baden-Württemberg, sondern insgesamt auf große Kritik gestoßen. Aus diesem Grunde ist das Gesetz auch noch nicht beschlossen, sondern Beratungsgegenstand im Vermittlungsausschuss. Dieser hat zuletzt im Juni 2024 die Beratungen vertagt.
Hauptkritikpunkte gegen das Gesetz – die seitens des Landes Baden-Württemberg geteilt werden – ist die Gefahr für die Wahrheitsfindung und Bedenken in Bezug auf den Opferschutz. Denn, wird die strafgerichtliche Hauptverhandlung (beginnenden an den Oberlandesgerichten) beständig mit Bild und Ton aufgenommen, ändert sich gegebenenfalls die Aussage und das Verhalten aller Verfahrensbeteiligten. Zudem stellt eine solche audiovisuelle Aufnahme eine zusätzliche Belastung, insbesondere der Opfer, dar. Von den Gerichten wird eine Aufzeichnung zudem allenfalls als nicht notwendig, im schlimmsten Fall sogar als hinderlich, abgelehnt.
Aus den genannten Gründen wird auch in Baden-Württemberg derzeit nicht an der Umsetzung des Gesetzes gearbeitet, da zunächst die Ergebnisse auf Bundesebene abzuwarten sind. Nichtsdestotrotz ist die Justiz in Baden-Württemberg in puncto Digitalisierung Vorreiter im Bundesvergleich. In Baden-Württemberg sind sämtliche Gerichtsstandorte mit Videotechnik zur Durchführung digitaler Verhandlungen (im Zivilbereich) und mit WLAN ausgestattet. Zudem werden gerade in und durch das Land Baden-Württemberg KI-Tools erprobt und eingesetzt, welche sodann bundesweit genutzt werden können. Durch diese Tools soll im gerichtlichen Bereich durch digitale Sichtung und Erfassung der Aktenbestandteile eine Arbeitserleichterung geschaffen werden.
Freundliche Grüße
Manuel Hagel MdL