Guten Tag Herr Klecker, wie stehen Sie und die AfD zu einem Verkaufsverbot von nicht-heimischen Pflanzen (bspw. Thuja, Schmetterlingsflieder, Kirschlorbeer) zum Zwecke des Naturschutzes?
Guten Tag Herr M.,
das ist in der Tat keine einfache Frage. Ich selbst bin gelernter Gärtner. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass bei richtigen Umgang der genannten Pflanzen kein Verbot nötig ist.
Kirschlorbeer oder der Schmetterlingsflieder Samen gerne aus oder vermehren sich mit Ausläufern, weshalb sie zu den invasiven Pflanzen gehören. Bei regelmäßiger Pflege und Entfernung der Jungpflanzen besteht nur eine geringe Gefahr für die Flora und Fauna. Der Sommerflieder wie er auch genannt wird blüht den kompletten Sommer bis in den Herbst und lockt wie der Name schon sagt, sogar Schmetterlinge an, in Kombination mit weiteren Blühpflanzen kann dieser sogar positiv zur Biodiversität beitragen.
Was ich aber auch sehr kritisch sehe und dagegen bin, sind reine Monokultur-Hecken mit Thuja oder Kirschlorbeer. Da diese keinen Nutzen für Insekten und Bienen haben. Wer aber eine gemischte Blühhecke pflanzt, kann meiner Meinung nach dazwischen auch mal ein Kirschlorbeer und Schmetterlingsflieder oder eine Thuja pflanzen.
Fazit: Es sollte nur noch eine begrenzte Menge pro Kunde verkauft werden dürfen um solche Monohecken zu vermeiden, was aber wahrscheinlich schwer umsetzbar ist. Viele Städte und Gemeinden verbieten solche Hecken inzwischen auch über die Bebauungspläne.
Ein generelles Verkaufsverbot halte ich aber auch für übertrieben.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten.
Beste Grüße
Dennis Klecker MdL