(...) Abschreckung alleine ist kein zielführendes Instrument. Dies ist wissenschaftlich erwiesen. (...)
(...) 6 Satz 4 Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg). Anschließend erhält er für die Dauer der Zeit, die der Beamte das Amt, aus dem er entlassen worden ist, innehatte (mindestens für die Dauer von sechs Monaten, längstens für die Dauer von zwei Jahren), ein Übergangsgeld in Höhe von 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe (hier B 9), in der er sich zum Zeitpunkt seiner Entlassung befunden hat (§ 64 Abs. 6 Satz 1, 2 Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg). (...)
Sehr geehrter Herr König,
Sehr geehrter Herr König,
(...) Selbstverständlich habe ich eine eigene Meinung, die ich auch wiederholt dargestellt habe. Das Problem scheint mir zu sein, dass meine Meinung mit Ihrer nicht übereinstimmt. (...)
(...) Was das Thema wikireal angeht, befinden sich die Experten derzeit immer noch in Prüfungen und führen intern Gespräche. Dieser Prozess dauert lange und verlangt Geduld ab. (...)