Frage an Nils Schmid von Christoph Z. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Schmid,
in der Bild Zeitung war heute von den "Ausfällen" auf Facebook Ihres Parteifreundes und Ministerialdirektor in Ihrem Haus, Herrn Daniel Rousta, zu lesen. Es wurde berichtet, dass dieser seinen "Job" - immerhin ist er Beamter - verlieren wird.
Meine Frage ist, ob Herr Rousta nach seinem Rauswurf auch seine Beamtenpension etc. verlieren wird oder ob er nur beurlaubt und weiter über das Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger alimentiert wird?
Viele Dank für Ihre Antwort.
Christoph Zieger
Sehr geehrter Herr Zieger,
danke für Ihre Frage. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir personenbezogene Daten nicht weitergeben. Nachfolgend kann ich Ihnen jedoch die gesetzlichen Vorgaben darstellen:
Ein Beamter, der aus einem Amt im Sinne des § 42 Landesbeamtengesetz nicht auf eigenen Antrag entlassen wird, erhält für den Monat, in dem ihm die Entlassung mitgeteilt worden ist, und für die folgenden drei Monate die Bezüge weiter, die ihm am Tag vor der Entlassung zustanden (§ 64 Abs. 6 Satz 4 Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg). Anschließend erhält er für die Dauer der Zeit, die der Beamte das Amt, aus dem er entlassen worden ist, innehatte (mindestens für die Dauer von sechs Monaten, längstens für die Dauer von zwei Jahren), ein Übergangsgeld in Höhe von 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe (hier B 9), in der er sich zum Zeitpunkt seiner Entlassung befunden hat (§ 64 Abs. 6 Satz 1, 2 Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg).
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Michael Wechsler
(wiss. Mitarbeiter)