Frage an Edith Sitzmann von Hans K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
der Fragesteller U. M. schrieb an anderer Stelle wie folgt:
"Wie vielleicht schon manchem aufgefallen ist, gibt es zu S21 im Landtag keine Opposition mehr. Damit ist ein Teil der in der Verfassung vorgesehenen Gewaltenteilung weggefallen. Man bekommt den Eindruck, dass 2 Fehler passiert sind:
a) wir haben die einzig relevante Oppositionspartei an die Regierung gebracht.
b) wir haben auf die Mehrheit bei der Volksabstimmung gesetzt, sie nicht erreicht und nun berufen sich "unsere" Grünen auf dieses Ergebnis und ignorieren das Gebot der Rechtsstaatlichkeit."
Teilen Sie diese Auffassung, dass es dem Parlament im Sinne der Gewaltenteilung faktisch untersagt sei, zu einem Thema Konsens zu erzielen oder sind sie eher das Auffassung, dass Herr M. entweder total verbohrt ist, oder hier Defizite beim Verständnis des Rechtsstaates hat?
Sehr geehrter Herr König,
wie meine Position zum Thema Volksabstimmung und deren Ergebnis habe ich hier aber auch anderswo schon mehrfach detailliert dargelegt (siehe u.a. http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/themen/dok/399/399749.wie_geht_es_jetzt_mit_stuttgart_21_weite.html ).
Über die Auffassung dritter zum Rechtsstaat und Gewaltenteilung werde ich mich, wie Sie sicherlich verstehen können, nicht äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann