Frage von Jana B. • 05.12.2024
Antwort von Yvonne Gebauer FDP • 05.12.2024
Die heutige Regelung des Paragrafen 218 StGB halte ich für angemessen, weil sie den Bedürfnissen der betroffenen Frauen Rechnung trägt.
Die heutige Regelung des Paragrafen 218 StGB halte ich für angemessen, weil sie den Bedürfnissen der betroffenen Frauen Rechnung trägt.
Überall dort, wo dies noch möglich erscheint, sind wir als Demokraten gefragt, mit guten Argumenten den demokratischen Diskurs zu stärken. Dafür setze ich mich ein.
Allerdings verwies das Bundesinnenministerium auf Nachfrage darauf, dass die Befragung von frei gewählten Landtagsabgeordneten ihrerseits nicht vorgesehen war.
Obwohl sich die AfD in den vergangenen Jahren radikalisiert hat und in Umfragen gegenwärtig hohe Zustimmungswerte verzeichnet, halte ich die Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren für nicht zielführend