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Yvonne Gebauer
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Frage von Alexandra K. •

Unterstützen Sie den Antrag zur Prüfung der Verfassungstreue der AfD im Bundesrat wie es diese Petition mit über 215.000 Unterschriften fordert? https://innn.it/afdverbot

Es geht im Antrag um eine Prüfung auf Verfassungstreue, noch nicht um das Verbot der Partei.
Gründe zumindest darüber nachzudenken sind hier aufgeführt:
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/pruefung-eines-afd-verbot-das-solltest-du-lesen/

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre interessante Frage.

Die Hürden für ein Parteiverbot sind in der Bundesrepublik Deutschland aus gutem Grunde sehr hoch, weil die Parteien in unserem demokratischen Staat eine besondere verfassungsrechtliche Stellung einnehmen.

Nachdem die AfD als Gesamtpartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz vor einigen Jahren zum „Prüffall“ erklärt wurde, steht die Frage im Raum, ob die rechtspopulistische und in Teilen sogar rechtsextreme Partei verboten werden sollte. Obwohl sich die AfD in den vergangenen Jahren radikalisiert hat und in Umfragen gegenwärtig hohe Zustimmungswerte verzeichnet, halte ich die Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren für nicht zielführend.

Gerade die beiden NPD-Verbotsverfahren in den Jahren 2003 und 2017 haben gezeigt, mit welchen Risiken ein solches Unterfangen behaftet ist. Nicht nur, dass sich die im Verbotsverfahren befindliche Partei einer wochenlangen medialen Fokussierung sicher sein und sich öffentlichkeitswirksam als Opfer inszenieren kann. Erschwerend kommt hinzu, dass ein gescheitertes Verbotsverfahren einem Persilschein gleichkommt. Ich halte es daher für zielführender, so anstrengend und ermüdend es gelegentlich auch sein mag, die AfD inhaltlich zu stellen und im parlamentarischen Wettstreit als das zu entlarven, was sie ist: Eine destruktive Partei, die keine Konzepte hat, sondern sich darin erschöpft, mit rechtspopulistischer Rhetorik die sogenannten „Altparteien“ zu desavouieren und einfache Lösungen anzubieten.

Insofern halte ich es mit dem damaligen Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher, der in den 70er Jahren den Begriff des „scharfen Schwerts des Parteiverbots" prägte, das „nur als äußerstes und letztes Mittel zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eingesetzt werden“ sollte. Das ist kein Freibrief für das mitunter widerliche Gebaren der AfD, wohl aber ein Auftrag für alle Demokraten, unsere freiheitliche Verfassung zu verteidigen.
 

Herzliche Grüße

Yvonne Gebauer    

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