
(...) ich teile Ihre Befürchtungen nicht. Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) sieht ein Schnellbewertungsverfahren vor, welches prüft, ob ein neues Arzneimittel einen tatsächlichen Zusatznutzen gegenüber bereits verfügbaren Medikamenten hat. Nur dann erstattet die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. (...)