(...) Ich fände es richtig, hier zügig eine Änderung des Gesetzes vorzunehmen oder auch im Einbürgerungsverfahren eine vereinfachte Form für die Betroffenen einzuführen. Aber ich bin skeptisch, dass dafür eine Mehrheit zu finden ist. (...)
(...) die Erfahrung zeigt: nach einem Verbot werden keineswegs alle Betroffenen Kunden auf dem Schwarzmarkt. Wie sonst erklären Sie sich, dass es einen Rückgang von Messerattacken mit den seit 2003 verbotenen Modellen gegeben hat? Und wenn ausgewichen wird, dann muss man im Zweifelsfall genau das tun, was der Gesetzgeber im letzten Frühjahr getan hat: prüfen, ob es vertretbare Beschränkungen gibt, mit denen ein Wechseln auf andere Waffen eingedämmt werden kann. (...)
(...) Es driften keineswegs alle in einen Schwarzmarkt verbotener Messer ab. Allerdings sind einige Kriminelle auf andere, weiter legale Messertypen ausgewichen – das lässt sich kaum verhindern. Und dann ist es doch logisch zu überlegen, wie man durch Beschränkungen von unter Kriminellen besonders beliebten Messern eben dieses Ausweichen und damit die Messerattacken eindämmen kann. (...)
(...) Ich habe daher gerade heute im Plenum des Bundestages zum Gesetzentwurf über die Strafbarkeit von Besuchen, ja nur zur Vorbereitung von Besuchen in sog.Terrorcamps darauf hingewiesen, dass es bei uns keinerlei Strafbarkeitslücken gibt. (...)
(...) Wenn ich ein Gesetz interpretiere, bin ich die Quelle und brauche keine weiteren Quellen anzugeben. Kein Messer wird deswegen zur Waffe im Sinne des Waffengesetzes, weil der Hersteller irgendein Logo darauf anbringt. Dies ist und bleibt unbeachtlich. (...)
(...) Lektion eins des Waffengesetzes und eigentlich ganz einfach: Ein Messer ist immer ein Messer, gleich welcher Beschaffenheit. Die Bezeichnung durch den Hersteller ist unerheblich. (...)