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Wolfgang Wieland
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Frage von Holger W. •

Frage an Wolfgang Wieland von Holger W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wieland,

am 21.01.09 haben Sie geschrieben:
„Ein Führungsverbot dämmt natürlich die Messer - Kriminalität ein, sofern es befolgt wird. Ohne Messer kann ich schließlich nicht zustechen.“

Allein diese Aussage beinhaltet drei (Denk-) Fehler:

1. Wie die Ihnen bekannte Umfrage auf www.messerforum.net beispielhaft zeigt, führt ca. die Hälfte der Messer-Nutzer weiterhin Einhandmesser in der Öffentlichkeit und ein knappes Drittel weicht auf legale feststehende Messer aus. Messer sind also weiterhin "im Umlauf“. Welchen Sicherheitsgewinn bringt dann das Führungsverbot für bestimmte Messer? Auf welcher Grundlage behaupten Sie immer wieder, dass Jugendliche nicht auf feststehende Messer ausweichen werden, obwohl die o. g. Umfrage darauf schließen lässt?

2. Ihre Einschränkung „sofern es befolgt wird", macht das Problem deutlich: Gesetze schränken nur gesetzestreue Bürger ein und nicht die Kriminellen! Deshalb beeinträchtigt das Führungsverbot der modernen Taschenmesser nur den „friedlichen“ Bürger und nicht den „Messer-Stecher“, der für seine Taten sowieso eine höhere Strafe in Kauf nimmt, als das Bußgeld für den Verstoß gegen §42a WaffG! Ist dies verhältnismäßig?

3. Auch ohne Messer kann man mit diversen Gegenständen zustechen: Schraubendreher, Feile, Brieföffner, Kugelschreiber... Sollen all diese Gegenstände verboten werden?

Deshalb ist Ihre „Vermutung“, dass das Führungsverbot der Einhandmesser zu einem Rückgang der (Messer-) Kriminalität führen wird, völlig „aus der Luft gegriffen“. Oder welche vergleichbaren Entwicklungen dienen Ihrer unlogischen Prognose?

War Ihnen bekannt, dass ca. 85% der erhältlichen Taschenmesser einhändig zu öffnen sind? Wie bewerten Sie die Tatsache, dass der Vorsitzende des Innenausschusses, Herr Edathy, ein Einhandmesser noch nicht einmal erkennt, wenn er eins sieht? Ist dies kein Hinweis darauf, dass die Abgeordneten überhaupt keine Ahnung von den Dingen haben, über die sie beschließen?

Mit freundlichen Grüßen

Holger Winter

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Winter,

die Erfahrung zeigt: nach einem Verbot werden keineswegs alle Betroffenen Kunden auf dem Schwarzmarkt. Wie sonst erklären Sie sich, dass es einen Rückgang von Messerattacken mit den seit 2003 verbotenen Modellen gegeben hat? Und wenn ausgewichen wird, dann muss man im Zweifelsfall genau das tun, was der Gesetzgeber im letzten Frühjahr getan hat: prüfen, ob es vertretbare Beschränkungen gibt, mit denen ein Wechseln auf andere Waffen eingedämmt werden kann.

Natürlich will niemand Nagelfeilen, Schraubendreher oder Brieföffner verbieten. Ihre Mitnahme an Bord von Flugzeugen (wo sie gemeinhin niemand braucht) mag noch angehen, aber darüber hinaus wäre so ein Verbot blanker Unsinn und purer Kontrollfetischismus, denn es sind Gegenstände des alltäglichen Bedarfs.

Das ist bei Messern ein wenig anders: Es gibt Alltagsverwendungen für Messer und da muss man als Gesetzgeber sehr, sehr behutsam sein – denn Ziel des Waffengesetzes ist ein sicherer öffentlicher Raum, nicht eine Welt ohne Küchenmesser. Nur: wir leben nicht in einem modernen Dschungel, auch wenn das mancher Fragesteller anders zu sehen scheint. Und deshalb ist es möglich und gerechtfertigt, die Verwendung bestimmter Messer zu beschränken, für die es eben keinen alltäglichen Bedarf gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland