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Wolfgang Wieland
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Frage von Mark P. •

Frage an Wolfgang Wieland von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wieland,

wenn Sie meinen Fragen nicht ständig ausweichen würden, bräuchte ich Sie auch nicht so „eifrig“ fragen!

Das „Problem“ – welches Sie offensichtlich nicht erkennen wollen - ist die unklare Abgrenzung zwischen „harmlosen“ Messern und „Hieb- und Stoßwaffen“! Wie ich Ihnen bereits geschildert habe, werden – auch durch das BKA – einige Messer als „Waffen“ eingestuft, weil sie angeblich „dazu bestimmt sind, Verletzungen beizubringen“! Gemäß der Aussage einiger Polizisten (www.copzone.de) kann dafür auch – entgegen Ihrer Behauptung, für die Sie mal wieder keine Quelle angegeben haben – die Herstellerbezeichnung („Kampfmesser“, „Combat Knife“ usw.) ausschlaggebend sein! Woher soll der Bürger wissen, welche Messer unter das Führungsverbot der „Hieb- und Stoßwaffen“ fallen, wenn ihm niemand sagen kann, welche objektiven bzw. messbaren Kriterien ein Messer haben muss (bzw. nicht haben darf) um zur „Waffe“ zu werden?

Woher haben Sie Ihre „Erkenntnis“, dass Jugendliche keine feststehenden Messer nutzen werden, obwohl ein knappes Drittel der „Messer-Freunde“ dies seit dem 01.04.08 praktiziert?

Auf welcher Grundlage wurde das Führungsverbot der Einhandmesser beschlossen, wenn es keine Statistik gibt, die den angeblichen Anstieg der Messer-Kriminalität belegen kann? Worauf stützt sich Ihre Behauptung vom 09.01.09 „Das Verbot aus dem Jahre 2003 hat sehr wohl zu einem Rückgang der mit Messern begangenen Straftaten geführt.“?

Wie soll der nicht näher definierte Begriff „allgemeinen anerkannter Zweck“ seine Ausgestaltung durch die Praxis erfahren, solange kein Bürger wegen eines 10-Euro-Messers ein Gerichtsverfahren anstrebt?

Auch wenn mein Fragestil auf Sie „aggressiv“ wirken mag, so nutze ich - wie viele andere auch - meine Messer seit 20 Jahren ausschließlich „friedlich“ für alltägliche Schneidarbeiten. Und ich kann einfach nicht verstehen, warum ich mit diesem Verhalten seit dem 01.04.08 gegen das unklare WaffG verstoße!

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Padberg,

das ist nun nachgerade beruhigend, dass Sie Ihre Messer nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzen und nicht etwa als Waffe.

Wenn ich ein Gesetz interpretiere, bin ich die Quelle und brauche keine weiteren Quellen anzugeben. Kein Messer wird deswegen zur Waffe im Sinne des Waffengesetzes, weil der Hersteller irgendein Logo darauf anbringt. Dies ist und bleibt unbeachtlich. Ich habe im übrigen bei copzone keine entsprechenden Aussagen von Polizisten gefunden, hatte allerdings auch keine Zeit, stundenlang dort zu stöbern.

Was mir bei der Gelegenheit allerdings auffiel, dass dort bei "Trooper" auch von einer Zunahme von Verletzungen durch Messer ausgegangen wird. Ich habe doch schon ausgeführt, dass es hierzu keine Statistiken gibt. Allerdings vielfältige Aussagen von Schulleitern,Sozialarbeitern, Richtern und Staatsanwälten. Last but non least von Polizeibeamten, die alle diese Tendenz mit Tausenden von Beispielen schildern.

Auch bei der Anhörung im Innenausschuß legte Prof. Csaszar aus Wien als Anhänger eines liberalen Waffenrechtes einen solchen Anstieg zugrunde, abgeleitet aus dem Anstieg von schweren und gefährlichen Körperverletzungen.

Allerdings, und darauf bezog sich meine Aussage, geschah dieser Anstieg nicht mehr mit den seit April 2003 verbotenen Messern.Diese werden zwar immer noch von einzelnen geführt. Kein Verbot wirkt je zu hundert Prozent. Aber sie sind insgesamt weniger geworden. Der Gesetzgeber hat also im vergangenen Jahr auf diese gegenläufige Erscheinung reagiert: Mehr Verletzungen durch Messer - aber weniger Verletzungen durch verbotene Messer.

In der - wohl vergeblichen Hoffnung - ihr Fragebedürfnis nun gestillt zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Wieland