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Wolfgang Wieland
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Frage von Mark P. •

Frage an Wolfgang Wieland von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wieland,

ich kann die Logik Ihrer Ausführungen vom 28.02.09 nicht nachvollziehen:

Sie haben selbst – aufgrund von „Tausenden von Beispielen“ erkannt, dass es trotz des umfangreichen Messer-Verbotes von 2003 zu einer „Zunahme von Verletzungen durch Messer“ gekommen ist, auch wenn dabei angeblich weniger verbotene Messer genutzt wurden. Außerdem haben Sie erkannt, dass auch Führungsverbot der Einhandmesser zu einem Umstieg auf feststehende Messer führt bzw. Einhandmesser trotz der Gesetzesänderung weiterhin genutzt werden.

Was hat die Gesetzesverschärfung dann gebracht? Macht es für Sie einen Unterschied, ob bei Messer-Stechereien legale oder verbotene Messer genutzt werden?

Warum sollte das Führungsverbot der Einhandmesser zu einem Rückgang der Messer-Delikte führen, solange andere Messer-Arten erlaubt sind, auf die man ausweichen kann?

Wie der von Ihnen angeführte Prof. Csaszar aus Wien dargestellt hat, müsste man dazu doch alle „spitzen Gegenstände“ bis hin zur Sicherheitsnadel verbieten! Und wie die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, können strengere Waffengesetze sogar zu einer Zunahme der Kriminalität führen ( http://b.cache.wartburgschuetzenkreis.de/files/3/8/c/f49985c6522bb77ea962a01a77521/f_zahlen.htm#Punkt5 )!

Was also – außer einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der gesetzestreuen Messer-Nutzer durch den vorgetäuschten Aktionismus der Politiker im Bezug auf Jugendgewalt – bringt die Gesetzesverschärfung?

Und wieso war sie überhaupt erforderlich, wenn Polizisten auch vor dem 01.04.08 nach dem „subjektiven Gefahrenbegriff“ sogar legale Gegenstände beschlagnahmen durften?

Zitat eines Polizisten (www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&p=656745&highlight=messer+hersteller#656745): „Die Bestimmtheit meint die Bestimmung der Waffe, die ihr der Hersteller gegeben hat.“ Ist die Bezeichnung „Kampfmesser“ Ihrer Ansicht nach kein Hinweis auf die Zweckbestimmung des Herstellers? Was ist es dann?

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Padberg,

dass strengere Gesetze zu einer Zunahme der Kriminalität führen, haben Sie schon mehrfach behauptet. Dazu führen Sie Quellen an, die alle den gleichen Trugschluss ziehen: Es gab eine Beschränkung, irgendwann später ist die Kriminalität angestiegen, also muss das an der Beschränkung liegen. Das ist ganz offensichtlich nicht logisch.

Was logisch ist: Es wurden bestimmte Messer und andere Waffen verboten. Danach kam es zu einem Rückgang der Körperverletzungen mit solchen Messern. Das Verbot wirkt also. Es driften keineswegs alle in einen Schwarzmarkt verbotener Messer ab. Allerdings sind einige Kriminelle auf andere, weiter legale Messertypen ausgewichen – das lässt sich kaum verhindern. Und dann ist es doch logisch zu überlegen, wie man durch Beschränkungen von unter Kriminellen besonders beliebten Messern eben dieses Ausweichen und damit die Messerattacken eindämmen kann. Das hat das Gesetz getan. Und viele Polizistinnen und Polizisten ziehen eine durchaus positive Bilanz. Ich halte die Beschränkungen aus dem Waffengesetz deswegen für gerechtfertigt.

Übrigens sind im Gesetz objektive Kriterien wie Bauweise oder Klingenlänge festgelegt – da steht nicht „Kampfmesser ist, was Kampfmesser heißt“. Die Bezeichnung des Herstellers ist vielleicht ein Hinweis, aber wenn jemand ein Obstmesser Samurai-Schwert nennt, wird es dadurch nicht illegal.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland