
(...) Da mir aus der Praxis von Justiz und Polizei auch keine Hinweise vorliegen, die auf Defizite bei der Anwendung des § 31 BtMG hindeuten, sehe ich derzeit keine Notwendigkeit einer regelmäßigen statistischen Erfassung bestimmter Konstellationen bei Anwendung des § 31 BtMG. (...)