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Frage von Michael D. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Michael D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schäuble,

aus welchen Gründen wurde bislang noch nicht die getrennte Verwahrung von Waffenteilen (z. Bsp. Federführungsstange mit Schließfeder oder Rohr oder Verschluß im Schützenhaus; Munition und Rest der Waffe im privaten Tresor) in Erwägung gezogen? Ich könnte selbst - als Großkaliberpistolenschütze - ruhiger schlafen, denn ein Täter müsste beide Orte aufsuchen, um eine funktionsfähige Waffe zu erhalten.

Das Schützenhaus muss dann auch nicht in einen Hochsicherheitsbunker umgewandelt werden. Die aus sportlicher Hinsicht notwendigen großen Munitionsmengen können ohne besonderes Risiko privat gelagert werden. Auch die Wiederlader können dann weiter ihre eigene Munition herstellen.

Waffentransporte vom Hersteller/Händler zum Schützen oder der Gang zu anderen Schützenhäusern (Rundenwettkämpfe, Meisterschaften) lassen sich sicherlich auch irgendwie - wenn auch weniger bequem wie heute - regeln.

Taten durch die WBK-Inhaber selbst lassen sich sicherlich so nicht vermeiden, aber das Risiko, dass eine funktionsfähige Waffe samt Munition abhanden kommt, dürfte dann gegen Null tendieren.

Ich denke es liegt im Interesse aller Schützen, dass zukünftig möglichst keine Amoktaten mehr mit Schützenwaffen begangen werden. Um Einschränkungen werden wir wohl nicht umhin kommen. Es sei denn, wir wollen den Sport riskieren.

Danke für Ihre Antwort

Michael Danner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Danner,

ich stimme Ihnen zu, dass in der gegenwärtigen Diskussion zum Waffenrecht die sichere Aufbewahrung von Waffen, bestimmter Waffenteile oder Munition eingehend geprüft werden muss. Im Übrigen möchte ich Sie auf meine Beantwortung auf die Frage von Herrn Decker verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble