
(...) Während in der realen Welt niemand auf die Idee käme zu erklären, es sei Zensur, wenn Druckwerke mit kinderpornographischen Inhalten beschlagnahmt werden, wird dies im Zusammenhang mit den geplanten Zugriffserschwerungen immer wieder behauptet. In beiden Fällen geht es jedoch ausschließlich darum, die Kenntnisnahme von verbotenen Inhalte nach deren Veröffentlichung zu verhindern. (...)