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Frage von Jens R. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Jens R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr

mit Interesse habe ich verfolgt, dass sich ihre Partei in der Regierung dafür einsetzt, geltendes Recht auch in neuartigen Medien durchzusetzen. Dabei fällt jedoch auf, dass sich die Maßnahme der Regierung recht einseitig auf das Internet konzentrieren während die Bekämpfung von schweren Rechtsverstößen wie Volksverhetzung in anderen Medien zu kurz kommt.

Durch die aktuelle Diskussion um das Zugangserschwernisgesetz bin wieder daran erinnert worden, dass mitten in Deutschland unzählige ausländische TV-Sender völlig frei empfangen werden können. Dabei entsprechen viele davon nicht der deutschen Rechtsnorm. Vor allem bei den von den Terror-Organisationen Hizb Allah und Hamas produzierten TV-Sender „Al-Manar“und „al-Aqsa TV“ gehören Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung und Judenhass zum festen Programminhalt. Trotzdem sind solche Sender in Deutschland völlig problemlos zu empfangen.

Es sind sowohl der Empfang, der Konsum und auch der Verkauf der erforderlichen Geräte völlig legal. Und dass, obwohl davon auszugehen ist, dass diese Sender zur Radikalisierung bestimmter Bevölkerungsschichten nicht unerheblich beitragen.

Wie ich erfahren konnte, hat die ARD-Sendung „Monitor“ bereits im September 2006 darüber berichtet. Außerdem kam dieses Problem (unter anderem) im Bundestag in einer kleinen Anfrage vom 13.06.2007. zur Sprache. ( Drucksache 16/5658).
Auf die Frage, ob die Regierung Handlungsbedarf sieht, um den Empfang solcher Programme zu unterbinden, antwortete die Regierung nur lapidar mit einem Satz. Nach dem Motto „Da kann man nichts machen.“ Unter diesen Umständen erscheint mir der Kampf gegen rechtsfreie Räume nicht besonders überzeugend.

Sind sie auch der Ansicht, das man die Verbreitung von Terror-Sendern in Deutschland hinnehmen muss – ?
Darf die Satellitenschüssel auch in Zukunft ein rechtsfreier Raum bleiben?

In Erwartung ihrer Antwort
Jens Rehr

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Sehr geehrter Herr Rehr,

mit Ihrer Frage zu gewaltverherrlichenden TV-Satellitenprogrammen und deren Empfang in Deutschland sprechen Sie ein ernstes Problem an.

Die Programminhalte der von Ihnen genannten Sender sind maßgeblich geprägt von Hass und Gewalt gegen Menschen jüdischen Glaubens und den Staat Israel. Eine solche Ausrichtung ist mit der deutschen Rechtsordnung schlechthin unvereinbar; die Sender versuchen, bei ihren in Deutschland lebenden arabisch-sprachigen Zuschauern Einstellungen zu fördern, die zu einer nicht zu unterschätzenden Gefahr für das friedliche Zusammenleben werden können. Seit einiger Zeit bereits gibt es deshalb bi- und multilaterale Gespräche der Bundesregierung, um auf eine Änderung der Programminhalte hinzuwirken.

Ich habe darüber hinaus mit Verfügung vom 29. Oktober 2008 ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot gegen den Satelliten-TV-Sender der Hizb Allah, Al Manar, verhängt, dessen Inhalte in aggressiv-kämpferischer Weise gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen. Das Verbot kann leider jedoch die Ausstrahlung von Al-Manar über Satellit nicht unterbinden, da Deutschland keinen Zugriff auf den ausländischen Satellitenbetreiber hat.

Das Verbot stellt aber die organisierte Verbreitung des Senders im Inland unter Strafe und verbietet jede Werbung für oder (finanzielle) Unterstützung von Al-Manar in Deutschland oder von Deutschland aus. Es stellt die einzig rechtlich zulässige Möglichkeit dar, von Deutschland aus die Reichweite von Al-Manar mit Blick auf die hier lebenden Zuschauer und damit den Einfluss der hinter dem Sender stehenden Organisationen zu beschränken.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble