
(...) vielen Dank für Ihre Frage nach einem Elternwahlrecht. Tatsächlich wäre ein solches Elternwahlrecht aus der Sicht von Eltern minderjähriger Kinder, die noch nicht (wie in Hamburg inzwischen ab 16) selbst wahlberechtigt sind, auf den ersten Blick bestechend, da es ihnen mehrere Stimmen geben würde und damit ein stärkeres Gewicht bei der Wahrnehmung des Wahlrechts als anderen, kinderlosen Wählern. (...)