(...) Eine "Inklusion" von Kindern am Gymnasium, die fachlich überfordert sind, wird zwar von manchen Parteien gefordert, die sich darunter eine "zieldifferente" Beschulung vorstellen, die nicht auf das Abitur ausgeerichtet ist. Die Einführung einer solchen Zwei-Klassen-Beschulung an Gymnasien kann aber weder im Interesse von Inklusionskindern sein, noch würde sie dem Bildungsauftrag der Gymnasien gerecht. Denn die Aufgabe dieser Schulform ist dier Vorbereitung auf die Allgemeine Hochschulreife, d. (...)
(...) Bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf im Mai ging es um einen konstruktiv weitgehend misslungenen Entwurf des SPD-Senates, gegen dessen Annahme ich gestimmt habe. Ich ujnnterstütze allerdings ein generelles Rauchverbot in Restaurants, Speisegaststätten und Cafés. (...)
(...) Nach meiner rechtlichen Bewertung verstoßen Bürgermeister Olaf Scholz und sein SPD-Senat mit ihrem Beschluss vom 6. März 2012, parallel zur Bundestagswahl im Herbst 2013 einen Volksentscheid über einen Rückkauf der Hamburger Energienetze mit geschätzten Kosten für den Steuerzahler in Höhe von 2,3 Milliarden Euro durchzuführen, gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Hamburgische Verfassung und geltendes Recht: (...)
(...) Während Werbung privater Unternehmen auf dem Gelände von Schulen untersagt ist (Einzelheiten finden Sie in der Richtlinie zu Werbung, Sponsoring und sonstigen wirtschaftlichen Aktivitäten in staatlichen Schulen: http://www.hamburg.de/contentblob/69574/data/bbs-richtl-sponsoring-schulen-05-00.pdf ), besteht ein solches Werbeverbot für die Hochschulen und Universitäten in Hamburg nicht. Anders als an Schulen, in denenSchulenn erster Linie minderjährige Kinder und Jugendliche auf Grund der gesetzlichen Schulpflicht aufhalten, sind die Studentinnen und Studenten an den Hamburger Hochschulen und Universitäten ausnahmslos freiwillig und vor allem - von einzelnen Ausnahmen abgesehen - volljährig und im Besitz der allgemeinen Hochschulreife. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Studierenden Werbung privater Unternehmen als solche erkennen und für sich entscheiden können, in welcher Weise sie damit umgehen. (...)
(...) Ein Import-Verbot für Textilien, die nicht nachweislich "unter fairen Bedingungen" hergestellt wurden, würde wahrscheinlich an der Frage scheitern, was "faire Bedingungen" sind: Ist es "fair", wenn eine Näherin in Bangladesch einen Monatslohn erhält, der gemessen an den Lebenshaltungskosten im Land rd. 1.700 EUR Bruttogehalt einer Näherin in Deutschland entsprechen würde, oder ist nur ein Einkommen "fair", das ausgehend vom Wechselkurs umgerechnet 1.700 EUR entsprechen würde? (...)