Frage von Katharina N. • 29.02.2024

Antwort von Ulrike Bahr SPD • 11.03.2024
Es muss zwischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen und der Länder unterschieden werden.
Annabell Fibieger
Es muss zwischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen und der Länder unterschieden werden.
Es muss zwischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen und der Länder unterschieden werden.
Tarifeinigungen müssen per Gesetz auf Pensionär:innen übertragen werden. Hierbei muss zwischen Pensionär:innen des Bundes und des Landes unterschieden werden.
Sie haben die Möglichkeit, die oder den für Ihren Wohnort zuständige*n SPD-Bundestagsabgeordnete*n zu kontaktieren.
Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz voraussichtlich im Sommer 2024 verabschiedet wird.
Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz voraussichtlich im Sommer 2024 verabschiedet wird.