Inflationsausgleichsprämie für Pensionisten - ob, in welcher Höhe und wann wird von wem ausgezahlt?
Sehr geehrte*r Toni E.,
die Tarifpartner – also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – haben sich im April 2023 auf eine Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen geeinigt. Diese Tarifeinigung muss per Gesetz auf Beamt:innen und Pensionär:innen übertragen werden. Hierbei ist jedoch zwischen Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen des Bundes und des Landes zu unterscheiden.
Die Übertragung per Gesetz auf Beamt:innen und Pensionär:innen des Bundes wurde am 16. November 2023 im Bundestag beschlossen. Nach meinem Kenntnisstand sollten Versorgungsempfänger:innen des Bundes spätestens mit den Dezember-Bezügen 2023 die Inflationsausgleichszahlung einschließlich der bis dahin aufgelaufenen monatlichen Sonderzahlungen erhalten haben. Teilweise haben Pensionär:innen bereits mit den November-Bezügen die Sonderzahlungen ausbezahlt bekommen. Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgt gemäß Ruhegehalts- und Anteilssatzes.
Für den öffentlichen Dienst der Länder liegt zwischenzeitlich auch eine Tarifeinigung vor. Arbeitgeber:innen und Gewerkschaften haben sich ebenfalls auf eine Inflationsausgleichszahlung sowie eine Erhöhung der Entgelte geeinigt. Diese Einigung muss nun von den Ländern per Gesetz auf Landesbeamt:innen und Pensionär:innen des Landes übertragen werden. Ob und wann Pensionär:innen des Landes die Prämie erhalten, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich würde Ihnen daher empfehlen, bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihnen Wohnort nachzufragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Bahr, MdB