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Ulrike Bahr
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Frage von Claudia Z. •

Bekomme ich in der Elternzeit ohne Elterngeldbezug ( Erzieherin im öffentlichen Dienst) die Inflationsausgleichsprämie?

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Sehr geehrte Frau Z.,

die Tarifpartner – also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – haben sich im April 2023 auf eine Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen geeinigt. Für den öffentlichen Dienst der Länder liegt zwischenzeitlich auch eine Tarifeinigung vor. Arbeitgeber:innen und Gewerkschaften haben sich ebenfalls auf eine Inflationsausgleichszahlung sowie eine Erhöhung der Entgelte geeinigt. Es muss zwischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen und der Länder unterschieden werden.

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen:

Tarifbeschäftigte im ÖD haben im Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro erhalten. Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 wurden monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro ausbezahlt. Teilzeitbeschäftigen wurde der Inflationsausgleich zeitanteilig gezahlt.

Anspruch auf die einmalige Inflationsausgleichsprämie im Juni 2023 hatten Beschäftigte, wenn am 1. Mai 2023 ein Beschäftigungsverhältnis bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 ein Anspruch auf Entgelt bestand.

Beschäftigte bei Bund und Kommunen, die sich vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 in Elternzeit befanden, haben keinen Anspruch auf die einmalige Inflationsausgleichszahlung.

Für die monatlichen Inflationsausgleichszahlungen im Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024 muss in dem jeweiligen Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis sowie an mindestens einem Tag ein Anspruch auf Entgelt bestanden haben.

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst der Länder:

Wie bereits erwähnt, liegt für den Öffentlichen Dienst der Länder zwischenzeitlich auch eine Tarifeinigung vor. Unter welchen Bedingungen Beschäftigte unter anderem in Elternzeit die Inflationsausgleichszahlung erhalten, ist mir nicht bekannt. Ich würde Ihnen daher empfehlen, bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihnen Wohnort nachzufragen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrike Bahr, MdB

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