
(...) Wenn die Mutter Sozialhilfe bekommt, also erwerbsunfähig ist, würde die Tochter erst ab einem Verdienst von 100.000 Euro im Jahr herangezogen, das kann also nicht sein, jedenfalls kenne ich keinen Zeitungsausträger, der eine solche Summe verdient. Bekommt die Mutter Alg II, könnte die Tochter ebenfalls hinzuverdienen, ohne Abzüge bei der Mutter auszulösen, es sei denn, die Tochter hätte ein gut gefülltes Sparbuch und würde mit dem Hinzuverdienst ihren Freibetrag erreichen, was ich mir aber auch nicht vorstellen kann und selbst dann dürfte sie noch in einem gewissen Rahmen hinzuverdienen. Kurz: das kann so, wie von Ihnen kurz skizziert nicht ganz stimmen oder wäre ein klarer Fall für einen Widerspruch. (...)