Portrait von Ulrich Kelber
Ulrich Kelber
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ulrich Kelber zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Oliver R. •

Frage an Ulrich Kelber von Oliver R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kelber,

in Bezug auf die Ausgestaltung Sozialhilfe erscheint es mir doch Verbesserungsbedarf zu geben.

Ich hatte der 15jährigen Tochter einer Bekannten empfohlen doch Zeitungen auszutragen, um etwas "Taschengeld" zu haben. Dies hat sie auch gemacht, allerdings nach 4 Wochen wieder aufgehört, weil das verdiente Geld komplett von der Sozialhilfe für die Mutter abgezogen wurde.

Ich halte diese Praxis für ungünstig, da ja den Kindern vermittelt wird, arbeiten lohnt sich nicht. Sie ist ja hauptsächlich Schülerin und lernt fleissig aufs Abitur. Warum wird sie schlechter gestellt als jemand dessen Elternteil arbeitet? Denn soweit ich informiert bin kann man dann als Schüler/Student ein wenig verdienen ehe die Eltern aus Kindergeld, etc. "rausfliegen" und die Eltern Kürzungen spüren.
Kann man da nicht auch Grenzen für Sozialhilfeempfängerkinder ziehen, die oberhalb von 0 Euro liegen?
Ich würde eine Überarbeitung der Gesetzgebung in dieser Richtung begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Reutter

Portrait von Ulrich Kelber
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reutter,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ehrlich gesagt hat Ihre Frage bei mir und meinen Fachkollegen, bei denen ich nachgefragt habe, großes Erstaunen ausgelöst, weil wir die von Ihnen geforderten Zuverdienstmöglichkeiten für Schüler und Studenten bereits im Gesetz verankert haben. Wenn die Mutter Sozialhilfe bekommt, also erwerbsunfähig ist, würde die Tochter erst ab einem Verdienst von 100.000 Euro im Jahr herangezogen, das kann also nicht sein, jedenfalls kenne ich keinen Zeitungsausträger, der eine solche Summe verdient. Bekommt die Mutter Alg II, könnte die Tochter ebenfalls hinzuverdienen, ohne Abzüge bei der Mutter auszulösen, es sei denn, die Tochter hätte ein gut gefülltes Sparbuch und würde mit dem Hinzuverdienst ihren Freibetrag erreichen, was ich mir aber auch nicht vorstellen kann und selbst dann dürfte sie noch in einem gewissen Rahmen hinzuverdienen. Kurz: das kann so, wie von Ihnen kurz skizziert nicht ganz stimmen oder wäre ein klarer Fall für einen Widerspruch. Bitte geben Sie mir dazu doch einmal genauere Angaben, damit ich das überprüfen kann.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber