
(...) Insofern ist das Grundgesetz auch nicht geändert worden, um eine Volksabstimmung über die europäische Verfassung oder den Vertrag von Lissabon zu verhindern. Ich hätte auch überhaupt kein Problem damit gehabt, wenn wir in Deutschland über die europäische Verfassung und den Vertrag von Lissabon durch einen Volksentscheid abgestimmt hätten, denn anders als Sie, Herr Prof. Schachtschneider oder die bayerische Zentrumspartei halte ich beide Vorschläge für gut. (...)