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Frage von Roland M. •

Frage an Ulrich Kelber von Roland M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
im Bonner General-Anzeiger nehmen Sie Stellung zum Plan des Bundesverteidigungsministers, nunmehr statt 1000 nur noch 340 Mitarbeiter von Bonn nach Berlin zu versetzen. Sie sehen in dieser Entscheidung ein faires Zeichen für Bonn.
Wie verträgt sich dieser Plan des Bundesverteidigungsministers mit §4 Abs. 4 des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands, nach dem insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleiben soll?
Bereits im Sommer dieses Jahres wurde in der Presse berichtet, daß diese Vorgabe des o.a. Gesetzes nicht mehr eingehalten werde. Die Verlagerung von weiteren 340 Arbeitsplätzen wäre demnach also kein faires Zeichen für Bonn sondern ein weiterer Gesetzesbruch, den Sie auch noch gut heißen und für den Sie die Hand reichen.
Das allerdings, sehr geehrter Herr Abgeordneter ist nicht fair, sondern ein Foulspiel.
Mit freundlichen Grüßen
~
R. Michel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Michel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Lassen Sie mich zunächst klar stellen, dass die Zahl 1.000 in dieser Frage nicht stimmt. Bisher war die Verlagerung von rund 500 Arbeitsplätzen des Führungsstabes der Bundeswehr nach Berlin geplant, nach den Plänen von Minister Jung sind es jetzt "nur noch" 340.

Es ist richtig, dass mit Stand April 2007 in Berlin drei Regierungsarbeitsplätze mehr existieren als in Bonn. Dies entspricht nicht dem Berlin-Bonn-Gesetz, auch das ist richtig. Dies Veränderung zu ungunsten Bonns ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass der größte Teil der Bonner Arbeitsplätze des Bundesjustizministeriums in das Bundesamt für Justiz (Dienstsitz Bonn) überführt worden sind.

Für die Verlagerung des Führungsstabes der Bundeswehr nach Berlin ist im Gegenzug das Rechenzentrum der Bundeswehr in Bonn eingerichtet worden. Weil Bonn damit bisher für den außerplanmäßigen Wegzug von Ministeriumsarbeitsplätzen nach Berlin jeweils mit Arbeitsplätzen in obersten Bundesbehörden "entschädigt" worden ist, die nicht durch eine einfache Änderung des Berlin-Bonn-Gesetzes verlagert werden können, bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass die Bundesregierung sich als insgesamt fair gegenüber Bonn erweist. Ich denke, uns allen in der Region muss an dem Erhalt der Arbeitsplätze gelegen sein, damit die betroffenen Mitarbeiter und ihre Familien auch weiter sicher sein können, sich nicht zwischen Umzug oder Arbeitslosigkeit entscheiden zu müssen.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber