Frage an Ulrich Kelber von Marion D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Kelber,
sowohl die bereits im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption als auch die seit nunmehr neun Jahren unterzeichneten Antikorruptionskonvention des Europarates wurden bisher von Deutschland nicht ratifiziert. Ein wesentlicher Grund dafür ist die in Deutschland unzureichende strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung. Im Schlussdokument des G 8 Gipfels von 2007, das unter deutscher Federführung entstand, steht, dass man sich der Führungsrolle bei der Bekämpfung von Korruption bewusst sei und Maßnahmen ergreife, um den Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gerecht zu werden.
Derher möchte ich Sie fragen:
Was haben Sie persönlich bisher konkret unternommen, um die erforderliche Änderung des § 108 e StGB herbeizuführen, und wie ist Ihre persönliche Einstellung zu den von Deutschland in Heiligendamm zugesagten Punkten zur Korrruptonsbekämpfung?
Mit freundlichen Grüßen
Marion Dzikowski
Sehr geehrte Frau Dzikowski,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben leider Recht, die Ratifizierung der beiden Antikorruptionskonventionen scheitern bisher schlicht an der Tatsache, dass wir den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung im § 108 e StGB nicht geändert bekommen. Wir hatten dazu in der letzten Legislaturperiode einen Anlauf genommen, dieser konnte dann aber durch die vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr rechtzeitig beschlossen werden. Seit dem scheitert ein neuer Anlauf an unserem Koalitionspartner, der eine Änderung nicht will.
Ich weiß, dass es neue Gesetzentwürfe von Grünen und Linken im Bundestag gibt, diesen kann ich aber auf Grund des Koalitionsvertrages (Enthaltung bei Nichteinigkeit) nicht zustimmen, wenn sich die CDU/CSU nicht endlich zu einer Änderung des § 108 e entschließen kann. Insofern mögen Sie selbst beurteilen, wie ernst CDU/CSU die Heiligendamm-Forderungen ihrer Bundeskanzlerin in dieser Frage nimmt.
Grundsätzlich möchte ich aber festhalten, dass die meisten Forderungen der UN- und der Europaratskonvention in Deutschland längst geltendes Recht sind, Korruptionsbekämpfung also auch ohne diese Ratifizierungen einen hohen Stellenwert hat.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber