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Frage von Peter F. •

Frage an Ulrich Kelber von Peter F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kelber,

wie stehen Sie zur IHK-Zwangsmitgliedschaft?

Wie so viele bin auch ich Zwangsmitglied der IHK. Jedoch verbietet die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" (UN-Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) genau diese. In Artikel 20 Absatz 2 steht geschrieben: "Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."

Leider ist Ihr Kollege von der FDP, Herr Westerwelle, auf diese Frage nicht eingegangen. Daher frage ich Sie, wie es sein kann, dass seit Jahrzehnten wissentlich gegen die Menschenrechte verstoßen wird, und das sogar noch mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichtes?

Ich bin der Meinung, dass eine Zwangsmitgliedschaft - wo auch immer - nicht in eine moderne Demokratie passt und schnellstens abgeschafft werden muss.

Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich nicht gegen die IHK bin, sondern nur gegen die Zwangsmitgliedschaft.

Weiter würde es mich interessieren, woher die IHK meinen Gewinn erfährt (dieser wird im Beitragsbescheid als Bemessungsgrundlage aufgeführt). Offensichtlich wird dieser vom Finanzamt an die IHK übermittelt. Widerspricht dies nicht dem Datenschutz? Ich habe das Finanzamt nämlich nicht ermächtigt, meine Daten weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Ulrich Kelber
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Frenz,

vielen dank für Ihre Anfrage.
Ich persönlich halte Zwangsmitgliedschaften, egal ob in Innungen oder den IHKs für falsch, aber weder für verfassungswidrig noch für menschenrechtwidrig (genau das hat das Bundesverfassungsgericht ja auch bereits festgestellt).
Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK betrifft ja nicht den einzelnen Menschen, auch wenn ein Betrieb nur aus einer Person besteht, sondern den Gewerbebetrieb. Auch sind die IHKs ja keine Vereine oder Verbände, also freiwillige Zusammenschlüsse, sondern öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften, die auch eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, die ansonsten durch staatliche Stellen übernommen werden müssten. Wer die Zwangsmitgliedschaft in den IHKs abschaffen will, muss also ehrlicherweise auch immer gleich dazu sagen, dass danach für etliche Leistungen an die dann ausführenden Stellen gezahlt werden muss, was nicht unbedingt kostengünstiger wird.
Grundsätzlich bin ich aber dafür, dass das Kammer- und Innungswesen auf den Prüfstand gehört. Dies soll auch in diesem Jahr noch geschehen, allerdings wohl ohne die Zwangsmitgliedschaft grundsätzlich in Frage zu stellen.

Die Daten über Ihre Gewinne erhält die IHK tatsächlich vom Finanzamt. § 9 Abs 2 des IHK-Gesetzes lautet: "(2) Die Industrie- und Handelskammern und ihre Gemeinschaftseinrichtungen, die öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes sind, sind berechtigt, zur Feststellung der Kammerzugehörigkeit und zur Festsetzung der Beiträge der Kammerzugehörigen Angaben zur Gewerbesteuerveranlagung, wie sie auch zur Feststellung der Kammerzugehörigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 erforderlich sind, sowie die nach § 3 Abs. 3 erforderlichen Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben."

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber