Frage von Felix H. • 21.11.2024
Antwort ausstehend von Ulf Prange SPD
Anknüpfend an den Koalitionsvertrag hatte Bundesjustizminister Buschmann zwischenzeitlich einen Referentenentwurf vorgelegt, der Änderungen zum Weisungsrecht enthält. Der Entwurf sieht in den §§ 146 f. GVG zwei neue Absätze vor, die regeln, unter welchen Voraussetzungen Weisungen zulässig und welche Erfordernisse zur Erhöhung der Transparenz einzuhalten sind.
Die Tarifabschlüsse gelten nur für die Tarifbeschäftigten, nicht für Beamte, Anwärter und Pensionäre.
Ich halte die AfD für gefährlich.