Wie geht es weiter im Justizskandal um den festgenommenen Staatsanwalt aus Hannover, der davor während der laufenden Ermittlungen als beschuldigter (!) Chefankläger die Strafsache abschließen durfte?
Sind personelle u. strukturelle Konsequenzen nach der Festnahme des Staatsanwalts aus der Staatsanwaltschaft Hannover geplant (nach EuGH keine unabhängige Justizbehörde aufgrund der dt. Besonderheiten*), der davor während der laufenden Ermittlungen als beschuldigter Chefankläger die Strafsache abschließen durfte? https://tinyurl.com/3fp2rwb8
* Unter Hinweis auf das externe Weisungsrecht hat der EuGH den dt. Staatsanwaltschaften die Befugnis abgesprochen, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, da sie mangels Unabhängigkeit, wie in Niedersachsen, keine Justizbehörden seien (Urt. v. 27.5.19). Mit der gleichen Begründung hat der EuGH den deutschen Generalstaatsanwaltschaften die Anerkennung als vollstreckende Justizbehörde versagt: Urt. v. 24.11.20. https://www.bundestag.de/resource/blob/976306/459d0ec2492bcd363f7c00af667a0ee5/WD-7-081-23-pdf-data.pdf u. https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845244587/die-geschichte-der-staatsanwaltschaft-in-deutschland-bis-zur-gegenwart?l=de