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SPD
• 13.11.2024

Anknüpfend an den Koalitionsvertrag hatte Bundesjustizminister Buschmann zwischenzeitlich einen Referentenentwurf vorgelegt, der Änderungen zum Weisungsrecht enthält. Der Entwurf sieht in den §§ 146 f. GVG zwei neue Absätze vor, die regeln, unter welchen Voraussetzungen Weisungen zulässig und welche Erfordernisse zur Erhöhung der Transparenz einzuhalten sind.

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