Ihr Mann dürfte nicht in den Genuss der Energiepauschale kommen. Diese wird nach dem Vorschlag der Bundesregierung über die Arbeitgeber ausgezahlt.
Dennoch sind die Vorruheständler nicht auf der mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung übermittelten Positivliste für Personengruppen, die in den Genuss der Energiepauschale kommen sollen, aufgeführt.
Eine weitere Verkürzung der Frist zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit würde die falschen Anreize setzen. Der heutige Status quo ist aus unserer Sicht ein guter und auch bewährter Kompromiss.
Aus meiner Sicht muss es hier eine Lösung geben, die auch die Besonderheiten der „Grenzgänger“ berücksichtigt
Insgesamt steht für uns fest: Die Hilfen der Ampel-Koalition kommen zu spät, sind unausgewogen, zu kompliziert und zu wenig zielgerichtet
Wir werden im vor uns liegenden parlamentarischen Verfahren noch einmal vehement dafür werben, dass Nachbesserungen vollzogen werden