Doppelpass und Gerechtigkeit
Sehr geehrter Herr Frei,
Nach §12 StAG können Bürger aus Ländern wie Iran, Syrien, Marokko, Brasilien, Argentinien, Kuba und anderen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, ohne ihren ursprünglichen Pass aufgeben zu müssen. Diese Regelung führt zu einer Ungleichbehandlung, sowohl gegenüber Bürgern aus anderen Ländern als auch gegenüber in Deutschland geborenen Deutschen, die eventuell bei einem langen Auslandsaufenthalt einen zweiten Pass erwerben möchten. Wird es in Zukunft eine Gesetzesform geben, die potenziellen Bürgerinnen und Bürgern gleiche Rechte ermöglicht?
Mit freundlichen Grüßen
S.
Sehr geehrter Herr. I.,
eigentlich ist meinerseits hier bei Abgeordnetenwatch.de zu diesem Thema alles gesagt. Ich halte von der Doppel- und Mehrstaatigkeit als Regelfall nichts. Die im Staatsangehörigkeitsrecht vorgesehene Regelhaftigkeit der Abgabe der alten Staatsangehörigkeit hat sich in meinen Augen bewährt. Dass der von Ihnen als Härtefallnorm angesprochene § 12 StAG in den letzten Jahren zu einem starken Anstieg der Fälle der Beibehaltung der alten Staatsangehörigkeit geführt hat, ändert nichts an meiner Auffassung. Vielmehr wäre es mein politisches Ziel, bestehende Probleme durch Abkommen etc. zu lösen. Gerade angesichts der Migrationsherausforderungen, vor denen Deutschland aktuell steht, wäre es absolut falsch, den Doppelpass zu einem sehr frühen Zeitpunkt zu vergeben, so wie SPD, Grüne und FDP es vorhaben. Meine kritische Einschätzung wird im Übrigen von einer Mehrheit der Bundesbürger getragen, die diesen Sachverhalt genauso ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei