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Thorsten Frei
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Frage von Sergej F. •

Gesetz zur doppelten Staatsangehörigkeit später wieder rückgängig machen?

Sehr geehrter Herr F.

erstmal möchte ich mich bedanken für Ihre fleißigen und regelmäßigen Antworten hier.
Unabhängig von Ihrer Position oder der Position der CDU/CSU im Allgemeinen, sieht es ja aktuell sehr danach aus, dass die Reform des StAG kommt, denn Ihre Partei kann in ihrer Oppositionsrolle dies nicht verhindern. Oder übersehe ich etwas? Es ist aber auch absehbar, dass mit den nächsten Bundestagswahlen die Rollen wieder getauscht werden. Sollte die Union da wieder zu einer Regierungspartei werden, würden Sie sich dafür einsetzen diese Reform, welche Sie als einen Fehler betrachten, rückgängig zu machen? Oder wäre hier eine gewisse Beständigkeit/Rechtssicherheit in diesem Thema wichtiger für Sie?
Vielen Dank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.,

noch hat die Ampel-Koalition die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts nicht einmal in den Bundestag eingebracht. Wann das geschieht und wie diese am Ende ausfällt, bleibt abzuwarten. Schließlich ist der Druck auf die drei Parteien wegen der Migrationsherausforderungen sehr hoch. Auch an SPD, Grüne und FDP dürfte nicht vorbeigegangen sein, dass eine Mehrheit der Menschen dagegen ist.

Was unsere Position anbelangt, so werden wir diese beibehalten und ganz sicher auch in unserem neuen Grundsatzprogramm zum Ausdruck bringen. Natürlich sind wir bestrebt, in einer künftigen Regierungsrolle so viel von unseren Überzeugungen durchzusetzen wie möglich. Ob wir dann möglicherweise einen Partner finden, der eine Rücknahme einer noch nicht beschlossenen Reform mitträgt, mag ich an dieser Stelle nicht absehen. Vielleicht erfordern es sogar die Entwicklungen in Deutschland. Das wäre der einzig relevante Maßstab. 

Dennoch ist es nichts ungewöhnliches, dass nachfolgende Regierungen Entscheidungen der Vorgängerregierung zurückdrehen. Das sehen wir aktuell ganz deutlich bei der Migrationspolitik, die weitgehend rückabgewickelt wurde, obwohl die SPD diese selbst zusammen mit uns beschlossen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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