
Die alte Bewertungsgrundlage, wonach alle Immobilien unabhängig von Lage und Wert gleich behandelt wurden, wurde deshalb als verfassungswidrig eingestuft.
Foto: Tobias Koch
Die alte Bewertungsgrundlage, wonach alle Immobilien unabhängig von Lage und Wert gleich behandelt wurden, wurde deshalb als verfassungswidrig eingestuft.
Insofern kann man diesen Vorschlag auch als Populismus bezeichnen.
Wir hatten in der letzten Phase von Regierungsverantwortung die Mittel für Infrastrukturinvestitionen deutlich anwachsen lassen. Fakt ist aber auch, dass nicht nur der Bund für solche Themen zuständig ist.
wir werden für einen sozialen Ausgleich zur Abmilderung der CO2-Bepreisung in der Form sorgen, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zur Absenkung von Stromsteuer und Netzentgelten genutzt werden.
Selbstverständlich sollten Abgeordnete die Wahrheit sagen und wir als CDU und CSU nehmen für uns auch in Anspruch, genau das zu tun
aus meiner Sicht haben sich die Regeln zur Parteienfinanzierung bewährt, zumal die Transparenzregeln immer weiter verbessert werden.