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Thorsten Frei
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Frage von Christoph G. •

Wieso entstehen bei der Grundsteuer z.T. massive Erhöhungen, die nicht gekappt wurden (im Bundes- oder Ländergesetz)? Würden Sie dies verändern? Werden die Steuerbescheide der AfD und der FDP nutzen?

Sehr geehrter Herr Frei, als ehem. Oberbürgermeister von Donaueschingen kennen Sie ja auch die kommunalen Verhältnisse. Das BVerfG hat im Jahr 2018 die Art der Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt. Der damalige Finanzminister hat eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform versprochen. AfD und FDP wollten eine Abschaffung der Grundsteuer. Verstärkt treten m.E. Fälle auf, bei denen sich eine Vervielfachung der bisherigen Steuer ergibt, insbes. weil gar nicht bebaubares Gartenland trotzdem wie Bauland angesetzt wird. Dies belastet auch Mieter. Außerdem hat Deutschland im EU-Vergleich eine sehr niedrige Wohneigentumsquote. Der Gesetzgeber hat im BGB den "Wucher"Paragraphen § 138 BGB eingeführt und begrenzt nach § 558 BGB auch die Mietsteigerungen. Wenn der Staat hier in private Rechtsgeschäfte eingreift, wieso führt er dann selber keine entsprechende "Wucher-Begrenzung" für Steueranpassungen ein? Erwarten Sie, dass diese Erhöhungen insbes. AfD und FDP nutzen werden?Vielen Dank

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Sehr geehrter Herr G.,

dass es für viele Immobilien teurer werden würde, war klar. Denn genau das hat das Bundesverfassungsgericht implizit gefordert. Die alte Bewertungsgrundlage, wonach alle Immobilien unabhängig von Lage und Wert gleich behandelt wurden, wurde deshalb als verfassungswidrig eingestuft. Zusammen mit der SPD haben wir uns auf ein neues Modell geeinigt und den Länder breite Spielräume für eigene Landesgesetze eingeräumt, die auch von der Mehrheit der Länder genutzt wurden. Gleichzeitig haben wir uns zur Aufkommensneutralität bekannt. Dazu stehen wir als Union unverändert, wenngleich die Gefahr besteht, dass klamme Kommunen ihre individuellen Hebel nutzen, um Defizite auszugleichen. Das muss man sich im Detail anschauen, aber pauschale Schlussfolgerungen sind kaum möglich. Auch, weil viele Hebesätze noch immer nicht bekannt sind.

Fakt ist, dass die bisherigen mir bekannten Klagen gegen die Grundsteuer in der aktuellen Form abgewiesen wurden. Ebenso richtig ist, dass die Grundsteuer selbstverständlich ihre Berechtigung hat. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben wie Schulen, Straßen, Kitas etc. Wer diese Steuer abschaffen will, muss sagen, wie er dies alternativ finanzieren will. 

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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